Hauptmenü
Hintergrund & Kommentare
Wunsch & Wirklichkeit:
Warum die "Rückführung in die leibliche Familie" in der Realität in den meisten Fällen nicht funktioniert.
Selbstverständlich gibt es bei Pflegekindern immer eine Option auf Rückführung in die leibliche Familie, wenn dies dem Kindeswohl zuträglich ist. Und ab und an gibt es auch ein "Happy End" im Sinne der leiblichen Eltern und die Kinder können in die Familien zurückkehren - aber die Realität spricht eine andere Sprache, denn eine Rückführung ist dem Kindeswohl nur in den seltensten Fällen wirklich zuträglich.
Bei Rückführungsanträgen ist das Kindeswohl entscheidend - aus diesem Grund werden Anträge zur Rückführung der leiblichen Eltern meist vom Gericht auch negativ entschieden.
Man muss es sich eben eingestehen - jede Gesellschaft bringt leider auch immer Erwachsene hervor, die aus verschiedenen Gründen erziehungsunfähig sind, sodass an Kindern ein massiver Schaden entstehen würde, würde man sie im leiblichen Familiensystem belassen.
Ursachen dafür lassen sich mehrere festmachen und diese haben sich im Detail historisch auch gewandelt - je nachdem wie der Begriff "Kindeswohl" zu definieren ist, aber man kann zusammenfassend festhalten:
Zum einen ist es das Unvermögen oder der Unwillen, die eigene Lebenssituation oder das Verhalten zugunsten des Kindes zu ändern. Oder die Unfähigkeit, die Bedürfnisse eines Kindes überhaupt zu erkennen. In manchen Fällen auch die Haltung manacher Eltern, ein Kind wäre der eigene Besitz über den man nach Belieben verfügen kann und man könne sich über Moral und ausjudizierte Gesetze der Außenwelt hinwegsetzen. Es ist auch egal, ob dieses Elternverhalten aus Egozentrismus oder Überforderung entsteht - sobald keine Möglichkeit der Verhaltens-Änderung möglich ist, kann man von Erziehungsunfähigkeit ausgehen. Nimmt diese Erziehungsunfähigkeit darartige Ausmaße an, dass das Kindeswohl dauerhaft geschädigt ist, so ist es Sache des Jugendamtes, das Kind aus der gefährdenden Situation zu nehmen (temporär oder dauerhaft).
Die deutschen Psychologen Nienstedt und Westermann machen "erziehungsunfähige Erwachsene" an folgenden drei Merkmalen (einzeln oder in Summe zutreffend) fest:
1; Beziehungsunfähigkeit
2; Sehr weit eingeschränkte Lernfähigkeit (ständiges Wiederholen von Situationen, diese Personen lernen nicht aus Erfahrungen)
3; Stark eingeschränktes Einfühlungsvermögen
Manche Formen dieses Unvermögen / dieser Unfähigkeiten lassen sich möglicherweise durch intensive Betreuung und Therapie verbessern oder beheben - andere Ausformungen definitiv nicht - oder zumindest nicht in absehbarer Zeit.
Bei den behebbaren Formen sei noch erwähnt, dass zuerst eine Einsicht des leiblichen Elternteils gegeben sein muss, der grundsätzliche Wille und die eigene Einsicht zur Behebung des Problems (vielleicht in Form einer Therapie oder anderer Strategien) vorhanden sein muss, bevor es überhaupt zur einer Verhaltensänderung kommen kann.
Und selbst dann, wenn eine Verhaltensänderung gegenüber dem Kind geschafft wird - in welcher Zeit ist dies realistisch möglich? Und: Stehen materielle Möglichkeiten oder öffentliche Gelder und Programme zur Verfügung, diese Therapien überhaupt durchzuführen?
Selbst wenn eine nachhaltige Verhaltensänderung mit vereinten Kräften zu bewerkstelligen ist: Was soll ein Kind in der Zwischenzeit tun, die Entwicklung seiner leiblichen Eltern aus der Distanz abwarten und so lange auf primäre Bezugspersonen verzichten?
Eine Kind ist kein Zug, den man abstellt und eine Pflegefamilie ist kein Abstellgleis, sondern im für das Kind besten Fall ein neues, sicheres Zuhause, wo sich Bindungen zu neuen primären Bezugspersonen entwickeln können, wo Vertrauen neu gefasst wird, wo Defizite der Ursprungsfamilie aufgearbeitet und Traumata überwunden werden, wo verlässlich vorgelebt wird, dass es Erwachsene gibt, die für das Kind schützend Verantwortung übernehmen können.
Ein Kind muss sich permanent weiterentwickeln - eine Pflegefamilie kann daher nie die Funktion einer emotionalen Warteschleife übernehmen - das ist nur in der kurzen Zeit der Krisenunterbringung möglich. (Und aus diesem Grund ist die Krisenunterbringung ja per Definition kurz zu halten).
Selbst wenn eine Verhaltensänderung der leiblichen Eltern in absehbarer Zeit durch Therapie, etc. möglich ist: Meist sind es ja keine Kleinigkeiten, wegen derer ein Kind aus einer leiblichen Familie herausgenommen wird - es sind für das Kind meist tiefgreifende traumatische Erlebnisse damit verbunden, die das Kind auch erst überwinden muss.
Bereits bei Vernachlässigung finden bereits Traumatisierungen statt, ganz zu schweigen von Gewalt- oder Sexualdelikten. Bringt man das Kind in diese Familie zurück, liefert man es in seiner Gedankenwelt jenen Menschen aus, die für das Trauma, die Angst und den Schmerz und die Enttäuschung verantwortlich sind und die Folge sind möglicherweise Re-Traumatisierungen oder das Gefühl des völlig Ausgeliefertseins und in Folge Beziehungs- und Bindungsunfähigkeit.
"Igelkinder" interviewte 2006 Brigitte Winna, MA11 dazu:
Das Leitbild der "Rückführung in die leibliche Familie" und die Realität
Bei der Rückführung steht immer die Situation des Kindes im Vordergrund, Kriterien sind hier dessen Alter und Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Unterbringung und die Dauer der Unterbringung. Das zeitliche Erleben des Kindes und Bindung und Integration in der Pflegefamilie sind ausschlaggebend. Nachrangig ist hier die weitere Entwicklung der Lebenssituation der Herkunftsfamilie.
Rückführungswünsche der Herkunftsfamilie werden selbstverständlich sehr oft geäußert und teilweise bei Gericht beantragt - tatsächliche Rückführungen zur Herkunftsfamilie finden in der Praxis sehr selten statt; teilweise ist dabei auch eine krisenhafte Situation in der Pflegefamilie ausschlaggebend (z.B Trennung/Verlust eines PE-Teils) oder Loyalitätsproblematik des Pflegekindes (vor allem im Anfangsstadium der Pflegeunterbringung oder in der Pubertät).
Gerichtsentscheidungen benötigen leider meist einen monatelangen Zeitraum - oft auch über ein Jahr hinaus, da Verfahrensabläufe und Fristen beachtet werden müssen und unter anderem auch Sachverständige hinzugezogen werden. Auch RichterInnen und Sachverständige gehen bei ihren Entscheidungen und Gutachten von der Situation des Kindes aus und kommen in den seltensten Fällen zu einer dem Jugendwohlfahrtsträger gegensätzlichen Einschätzung.