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Bundesländer Infos
Bewilligungsverfahren und Kontaktadressen:
Die Details zum Bewilligungsverfahren in Wien finden sie auf den verschiedenen Seiten dieser Homepage bzw. auch unter
http://www.wien.gv.at/menschen/magelf/adoption/pflegefamilie.html
Kontaktadressen für Wien:
Referat für Adoptiv- und Pflegekinder in Wien
1090 Wien, Lustkandlgasse 50
Telefon: (+43 1) 4000-90770
E-Mail: kanzlei-rap@m11.magwien.gv.at
Montag bis Freitag 7.30-15.30 Uhr
Journaldienst des Referates für Adoptiv- und Pflegekinder 01 / 4000 90770
Martina Reichl-Roßbacher, 01 / 4000 90771
Referatsleitung für Adoptiv- und Pflegekinder
Sonja Pospisil, 01 / 4000 90772
(Vertretung der Referatsleitung)
KRISENPFLEGE
Margit Krywult, 01 / 4000 90777
(Vertretung: Frau Smolle-Knopf)
Krisenpflege, Bewilligungen für Krisenpflegeeltern
Maria Smolle-Knopf, 01 / 4000 90781
(Vertretung: Frau Krywult)
Krisenpflege, Bewilligungen für Krisenpflegeeltern
Sabine Skop, 01 / 4000 90785
(Vertretung: Frau Krywulr und Frau Smolle-Knopf)
Krisenpflege (16 Stunden)
BEWILLIGUNG UND VERMITTLUNG
Angelica Binder, 01 / 4000 90782
(Vertretung: Frau Kantauer)
Bewilligungen für Wien 10, 11, 12
Pflegekinder der NÖ BH´s und Magistrate von: Neunkirchen, Amstetten, Melk, Bruck an der Leitha
Leonie Coufal, 01 / 4000 90774
(Vertretung: Frau Rubarth)
Bewilligungen für Wien 21 und 22
Pflegekinder der NÖ BH´s und Magistrate von: St. Pölten, Scheibbs, Lilienfeld
Getrude Heuberger, 01 / 4000 90773
(Vertretung: Herr Otti)
Bewilligungen für Wien 3
Pflegekinder der NÖ BH´s u. Magistrate von: Korneuburg, Krems, Tulln
Tamara Kantauer, 01 / 4000 90776
(Vertretung: Frau Binder)
Bewilligung für Wien 1, 4, 5 und 16
Pflegekinder der NÖ BH´s und Magistrate von: Horn, Gmünd, Waidhofen an der Thaya, Zwettl und Hollabrunn
Friedrich Kleb, 01 / 4000 85626
(Vertretung: Herr Otti)
Pflegekinder der BH´s und Magistrate von: Steiermark
Biografiearbeit
Alfred Otti, 01 / 4000 90778
(Vertretung: Frau Heuberger)
Bewilligungen für Wien 6, 7, 8, 9
Pflegekinder der BH´s u. Magistrate von: Kärnten, Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg
Irmentraud Petsch, 01 / 4000 90779
(Vertretung: Frau Pospisil)
Bewilligungen für Wien 2 und 20
Pflegekinder der BH´s u. Magistrate von:
Burgenland
Organisation des Fortbildungsbereiches für angestellte und nicht angestellte Pflegeeltern
Sonja Pospisil, LSV, 01 / 4000 90772
(Vertretung: Frau Petsch)
Bewilligungen für Wien 13, 14, 15
Pflegekinder der BH´s u. Magistrate von: Gänserndorf, Mistelbach, Mödling
Gudrun Rubarth, 01 / 4000 90788
(Vertretung: Frau Coufal)
Bewilligung für Wien 17, 18, 19 und 23
Pflegekinder der NÖ BH´s und Magistrate von: Baden,Wien-Umgebung und Wr. Neustadt
Psychologische Beratungsstelle für Adoptiv- und Pflegefamilien
Mag. Judith Illetschek (Mi + Do) 01 / 4000 90902
Mag. Christine Piribauer (Mi + Fr) 01 / 4000 90908
Mag. Sonja Schuster (Di + Mi) 01 / 4000 90904
SEKRETARIAT
Ingrid Paltram, 01 / 4000 90775
Sandra Dirnwöber, 01 / 4000 90783
Marion Plattner, 01 / 4000 90767
Das Pflegeelterngeld in Wien
Hier die Wiener Pflegeelterngeldverordnung (WrPegVO), für die anderen Bundesländer gelten andere Regelungen - bitte fragen Sie diese bei dem zuständigen nächsten Jugendamt an.
Die Wiener Landesregierung verordnet aufgrund des § 27 Abs. 5 des Wiener Jugendwohlfahrtgesetzes 1990, LGBl.für Wien Nr. 36 in der Fassung des Gesetzes LGBl. für Wien Nr. 35/2001:
Pflegeelterngeld§ 1.
(1) Das Pflegeelterngeld besteht aus Richtsätzen und Zuschlägen. Die Richtsätze betragen im Monat für ein Kind (Stand März 2010):
bis zum 6. Lebensjahr: EUR 440,– (Richtsatz 1)
vom 6. bis zum 10. Lebensjahr: EUR 460,– (Richtsatz 2)
vom 10. bis zum 15. Lebensjahr: EUR 475,– (Richtsatz 3)
ab dem 15. Lebensjahr: EUR 515,– (Richtsatz 4)
bei Krisenpflegeeltern: EUR 920,– (Richtsatz 5).“
(2) Zusätzlich werden folgende Zuschläge gewährt:
• Eine Sonderzahlung jeweils im Mai und im November in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes; im Richtsatz 5 ist die Sonderzahlung bereits inkludiert.
• Ein Bekleidungsbeitrag jeweils im März und im September in der Höhe des jeweiligen Richtsatzes; im Richtsatz 5 ist der Bekleidungsbeitrag bereits inkludiert.
• Ein Zuschlag für besondere Bedürfnisse des Pflegekindes in der Höhe von bis zu 50 % des monatlichen Richtsatzes.
§ 2. Das Pflegeelterngeld fällt am Ersten des Monats in voller Höhe an; nur das Krisenpflegeelterngeld wird monatlich anteilig ausbezahlt.
§ 3. Pflegeeltern, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb von Wien haben, wird das Pflegeelterngeld von der Wiener Jugendwohlfahrtsbehörde nach den Richtsätzen des jeweiligen Bundeslandes ausbezahlt.
§ 4. Das Einkommen der Pflegekinder mindert das Pflegeelterngeld nicht.
In-Kraft-Treten§ 5. Diese Verordnung tritt am 1.1.2007 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Wiener Landesregierung vom 11.12.1990, LGBl. für Wien Nr. 4/1991 in der Fassung der Verordnung LGBl. für Wien Nr. 61/2005, mit der die Richtsätze für Pflegeelterngeld und weitere Sonderleistungen festgesetzt werden, außer Kraft.
Der Landeshauptmann: Häupl
Überblick finanzieller Zuwendungen für Pflegekinder
Zuwendungen durch MA11: Pflegeelterngeld + Bekleidungsgeld
Erhöhtes Pflegeelterngeld bei Behinderung aber auch zur Förderung von Begabten! Muß begründet beangtragt werden!
Aushilfen: Zahnregulierungen, Brillen & Kontaktlinsen bis 205.-/Jahr, Heilbehelfe, Schuheinlagen, Schutzimpfungen, Arzt- und Spitalskosten, Mitaufnahme eines Elternteils im Spital bis zum 6. Lebensjahr.
Kindergarten: Gemeindekindergarten ganz, andere Einrichtungen anteilig (mit Befürwortung der regionalen Sozialarbeiterin). Auch die Bezahlung der Tagesmutter kann im begründeten Fall bezahlt werden.
Schule: Privatschulen, Nachhilfestunden bis 12.-/Stunde, Schullandwoche/Skikurs 1x Jahr, Sprachferien anteilig (wenn Skikurs/Schullandwoche in dem Jahr – ansonsten ganz), erhöhter Schulbedarf (nach der 9. Schulstufe), Zuschuss bei Schülerfreifahrt und Schulbüchern
Alle notwendigen Dokumente (Pass, Staatsbürgerschaftsnachweis, etc.)
Pflegefamilienurlaub: Seit 2003 biete die MAG ELF gemeinsam mit der Wiener Jugenderholung den Wiener Pflegefamilien in den Sommerferien einen kostengünstigen Pflegefamilienurlaub an. Eine sehr nette Gelegenheit, sich mit anderen Familien auszutauschen. Mehr Infos auf der Seite der der Wiener Jugenderholung www.wijug.at. (unter der Rubrik Pflegemamas & Pflegepapas).
RAP Verrechnungsstelle
Rüdengasse 11
1030 Wien
Arbeitsbereiche (je nach Anfangsbuchstabe Nachname Pfllegekind)
M, O, Pa-Pichler, Q, R, T, V, W, X, Y
Frau Leißner, Telefonnummer: 01 / 4000 90836
C, I, Pichler-PZ, S, Z, Krisenpflegen
Frau Prater, Telefonnummer: 01 / 4000 90838
B, EJ-EZ, G, H, L
Herr Rapl, Telefonnummer: 01 / 4000 90837
A, D, E-Ei, F, J, K, N, U
Frau Stum, Telefonnummer: 01 / 4000 90834
Diese SachbearbeiterInnen sind zuständig für:
Anweisungen von Pflegeelterngeld(beiträgen) und verschiedenen Aushilfen (Rechnungen)
Ausstellung von Pflegebüchern und div. Bestätigungen
Ausstellung von Fürsorgekrankenscheinen bzw. Beschaffung der E-Cards
Ruhegelder
Referatsleiterin ist Frau Hastik: Telefonnummer: 01 / 4000 90831
Stellvertreterin ist Frau Bader: Telefonnummer: 01 / 4000 90832
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ACHTUNG: Wichtige Info an (Krisen-)pflegeeltern: Da es derzeit eine gesetzliche Regelung gibt, die die Gewährung der Familienbeihilfe (und somit auch Kinderbetreuungsgeld) an ausländische Kinder ohne Aufenthaltstitel verhindert, wird von der MA11/RAP Verrechnungsstelle eine Ausgleichszahlung für Krisenpflegekinder und Dauerpflegekinder in voller Höhe geleistet. Bitte stellen Sie Ihren Antrag an die RAP Verrechnungsstelle, Lustkandlgasse 50, 1090 Wien). Bei Problemen: Ansprechperson ist Frau Hastig: 01 / 4000 / 90831
Sonstige Unterstützung:
Finanzamt/Familienbeihilfe
Familienbeihilfe / erhöhte Familienbeihilfe bei ab 50% Behinderung
Bei teilweiser Behinderungen/Krankheit kann man Therapien in den Jahresausgleich nehmen.
WGKK
Kinderbetreuungsgeld
Unterstützungsfond (für einkommensschwache Familien)
Psychologisches / Psychiatrische Gutachten
Rezeptgebührenbefreiung (für einkommensschwache Familien)
Wohnbeihilfe
Vom Familieneinkommen abhängig. Achtung - Pflegeeltern sollten das durch die MA50 errechnete Familieneinkommen dringend überprüfen! Einspruch bezüglich der Höhe bzw. der Forderung nach Transparenz in der Berechnung hat schon überraschend positive Ergebnisse gebracht. Kontrolle lohnt !!
Wiener Familienzuschuss
Anspruchsberechtigt sind Familien und Alleinerzieher/innen mit Kindern vom vollendeten ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Das Familieneinkommen muss unter einer bestimmten (unglaublich niedrigen!) Einkommensgrenze liegen. Mindestens ein Elternteil muss im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft oder EWR-Bürger/in sein und bei der Geburt des Kindes seinen Hauptwohnsitz seit einem Jahr in Wien haben. Nicht-Österreicher/innen: Bei der Geburt des Kindes müssen beide Elternteile seit drei Jahren ihren Hauptwohnsitz in Wien haben.
Verein Eltern für Kinder Österreich (Infos bezüglich Pflegeeltern-Anstellung):
http://www.efk.at
Telefon: 01 / 368 71 91
Sonstige Service-Einrichtungen und -Angebote der MA11:
MAG ELF - Servicestelle:
1030 Wien, Rüdengasse 11
(nächst U3 Station Kardinal Nagl-Platz)
Telefon: (+43 1) 4000-8011
Montag bis Freitag 8-18 Uhr
Die Servicestelle der MAG ELF ist die Anlaufstelle für die unterschiedlichsten Fragen oder Probleme zu den Themen Kinder, Jugendliche und Familien. Wir besprechen mit Ihnen ihre Anliegen, helfen Ihnen bei der Problemklärung oder beraten Sie über die geeigneten Ansprechpartner/innen und die zuständigen Stellen.
Das Angebot
Wegweiser durch das umfassende Angebot der MAG ELF und ihrer Kooperationspartner
Informationen bei Schwangerschaft, Geburt und postpartalen Depressionen
Auskünfte und Informationen in allen Familien- und Erziehungsfragen
Beratung bei Familienkonflikten und in Krisen
Beratung und Hilfe zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt
Unterstützung der Eltern beim Bemühen um gewaltfreie Erziehung
Vermittlung von weiterführenden Beratungs- und Betreuungsangeboten
Informationen über Familienberatung & psychologische Beratung bei Partnerschaftsfragen, Trennungs- oder Scheidungsproblemen - Terminorganisation für die kostenlose und vertrauliche Beratung durch Sozialarbeiter/innen, Psychotherapeut/innen und Jurist/innen
MAG ELF Pflegefamilienforum im Internet:
Auf den Seiten "www.pflegemama.at " und "www.pflegepapa.at" kann man sich beim Pflegefamilienforum registrieren. Dieses Service ist ausschließlich Pflegefamilien vorbehalten.
Online Erziehungsratgeber
http://www.eltern-bildung.at
Kindertelefon:
01/ 319 66 66 oder kindertelefon@m11.magwien.gv.at
Montag bis Freitag 10.00 - 20.00 Uhr
"Stress mit Eltern" & "Stress mit Kindern"
Infos für Eltern, Kids und Teenager - Erziehungsinfos und Tipps
Von der ersten Zeit mit dem Baby, über Schulprobleme, bis zur Konfliktregelung in der Pubertät. Eltern sind ab der ersten Stunde mit einer Unzahl von Fragen über Kindererziehung konfrontiert. In zahlreichen Themenblättern geben die Psychologinnen und Psychologen der MAG ELF Tipps und Infos zu unterschiedlichsten Themen der Kindererziehung.
Die Anstellung als (Krisen-)Pflegemutter/Pflegevater in Wien
Als Initiative des Vereins EfKÖ (Eltern für Kinder Österreich) entstand das Pilotprojekt im Jahr 1996 mit 20 angestellten Dauerpflegeeltern. Der Verein hat damals die Sozialarbeit in den Pflegefamilien übernommen, mit sehr engmaschiger Betreuung und Hausbesuchen. Diese 20 Dauerpflegeeltern sind großteils noch immer beim Verein angestellt.
Das gegenwärtige Anstellungsprojekt gibt es seit 2008. Der EfKÖ veranstaltet regelmäßig Pflegeelterntreffen (statt Dienststellenbesprechungen) und bietet individuelle Unterstützung und Beratung bei Alltagsproblemen, pädagogischen Fragen, Schwierigkeiten mit Ämtern und Behörden, juristischen und medizinischen Fragen etc.
Die MA11 bezahlt einen Beitrag für die Administration der Pflegeelternanstellung und Gehälter der Pflegeeltern, alle anderen Leistungen für Pflegeeltern werden vom Verein getragen.
Auszug aus der Seite des Vereins "Eltern für Kinder Österreich" ( www.efk.at)
Seit 01.01.2008 gibt es in Zusammenarbeit mit der MA 11 und dem Verein „Eltern für Kinder Österreich“ als Anstellungsträger ein Projekt, bei dem Pflegeeltern, die folgende Bedingungen erfüllen, angestellt werden können:
Im Ausmaß von 20 Stunden im Monat sind von den Pflegeeltern sozialpädagogische Mehrleistungen (Ausfüllen von Dokumentationsbögen, Reflexion, Supervision, Dienstbesprechung und Fortbildungen) zu erbringen.
Anmerkung Igelkinder: Es sind weniger als 20 Stunden pro Monat nachzuweisen - defacto in den ersten drei Anstellungsjahren (danach deutlich weniger):
Fortbildung: Dauerpflegeeltern 3 Einheiten pro Monat / Krisenpflegeeltern 19 Einheiten pro Jahr
Pflegeelterntreffen: 2 x Jahr
Supervision: 2 x 2 Einheiten / Monat (Sommermonate ausgenommen)
Der Vorteil für Pflegepersonen besteht in der Sozialversicherung und Anrechenbarkeit für Pensionszeiten, sowie in der Anerkennung einer Profession allgemein. Das Entgelt beträgt monatlich 350,01 € brutto (Stand: 2008).
Für interessierte Familien bietet der Verein „Eltern für Kinder Österreich“ im Rahmen seiner zwei Beratungsstellen in
1160, Ottakringer Str. 217 – 221/2/R2,
Telefon : 01 / 368 71 91
sowie in
1190, Döblinger Hauptstr. 42/7,
Telefon: 0699/ 12 85 35 07
ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch als Entscheidungshilfe an.
Anmerkung Igelkinder: Achtung Nachteil: Wenn man noch einen andere Anstellung hat und diese verliert, kann man beim AMS kein Arbeitslosengeld beziehen, da man ja als angestellte Pflegemutter/Pflegevater ein Euro über Geringfügig verdient und somit voll versichert ist..
Außerdem: wenn das Pflegekind volljährig ist, erlischt auch die Anstellung! Das könnte zu Problemen führen, wenn man ansonsten zum Beispiel nicht berufstätig ist und alleinstehend (auch wegen Sozialversicherung, etc.) Manche Frauen entscheiden sich bis zur Pension als Krisenmana zu arbeiten - allerdings muß dies erst bewilligt werden (man kann sich also nicht darauf verlassen, dass diese Idee dann umsetzbar ist).
Der Verein Igelkinder hat beim Verein Eltern für Kinder schon angeregt, dass man diese Frauen nicht aus dem sozialen Netz fallen lässt einige Jahre vor der Pensionierung, sondern weiterhin zu gleichen Konditionen beschäftigt und als "Familienhelferin bei anderen Pflegefamilien oder Tagesmüttern" einsetzt. sie wären eine wertvolle Hilfe bei Arztbesuchen, kranken Kindern, etc.
Rechte und Pflichten der angestellten Pflegemütter / Pflegeväter
Dienstverpflichtungen
1. Teilnahme an Supervisions- und Reflexionsgruppen
Krisenpflegeeltern: 4 EH/MonatDauerpflegeeltern bis zum Ende des 3. Anstellungsjahres: 4 EH/Monat
Dauerpflegeeltern ab dem 4. Anstellungsjahr: 2 EH/Monat.
Die Supervisions-Einheiten müssen bestätigt werden. Sommermonate sind ausgenommen.
2. Themenzentrierte Fortbildung
Krisenpflegeeltern: 19 EH/Jahr
Dauerpflegeeltern bis zum Ende des 3. Anstellungsjahres: 3 EH/Monat
Dauerpflegeeltern ab dem 4. Anstellungsjahr: 0
Für Krisenpflegeeltern wird es spezielle Angebote geben, die aber auch von Dauerpflegeeltern besucht werden können. Die Fortbildungseinheiten müssen bestätigt werden. Sommermonate sind ausgenommen
3. Pflegeelterntreffen/Dienstbesprechungen
Diese finden 1 x/Monat statt und dauern jeweils 2 Stunden.
Jede Pflegemutter/jeder Pflegevater sollte 2 x im Jahr teilgenommen haben.
Sommermonate sind ausgenommen.
4. Verlaufsbesprechungen
Sind jene Besprechungen, die bei/mit der MA 11 stattfinden. Diese Besprechungen müssen bestätigt werden.
5. Dokumentation
EfKÖ arbeitet an einer Neugestaltung.
6. Wahrnehmung von Therapieangeboten und Umsetzung therapeutischer Vorgaben
Therapie-Termine, die mit dem Pflegekind wahrgenommen werden, müssen von dem Arzt bzw. Therapeuten bestätigt werden. Die Umsetzung der entsprechenden therapeutischen Maßnahmen wird vorausgesetzt.
7. Zusammenarbeit mit der MA 11 und anderen zuständigen Einrichtungen
Sämtliche Termine, die im Zusammenhang mit der MA 11 wahrgenommen werden, müssen bestätigt werden. (Hausbesuch der zuständigen MA 11-Sozialarbeiterin, Gerichtstermine, etc. Eventuell diesbezügliche Rücksprache mit EfKÖ). Der Durchrechnungszeitraum beträgt 1 Jahr.
Welcher Art müssen Fortbildungen sein?
Kriterien zur Anrechenbarkeit: Alle Fortbildungsangebote, die dem Pflegekind im weitesten Sinne zu Gute kommen und die Pflegeeltern in der Erziehungsarbeit und im Zusammenarbeit mit dem Pflegekind unterstützen (auch Homöopathie-Vortrag in Apotheke, Volkshochschulkurse für Erziehungsthemen, Schulvorträge, Kindergartenvorträge – bei Grenzfällen individuelle Abklärung mit dem EfKÖ).
Die Anstellung für Wiener Pflegefamilien
(aus dem Arbeitsbericht des Referat für Adoptiv und Pflegekinder 2007 in Wien)
Mit 31.12.2007 waren 148 Pflegepersonen angestellt. Die Anstellung wird besonders von den neuen Pflegeeltern gerne angenommen und ist stetig steigend.
Die Supervisionen werden vom Institut für Erziehungshilfe (child guidance clinic) angeboten und auch abgedeckt. Ein hoher Prozentsatz der angestellten Pflegeeltern nimmt dieses Angebot sehr gerne in Anspruch und fühlt sich äußerst professionell betreut.
Die Organisation des Fortbildungsbereiches, der sowohl den angestellten als auch den nicht-angestellten Pflegeeltern zur Verfügung steht, wird zur Gänze über das Referat für Adoptiv- und Pflegekinder abgewickelt. So wie im Vorjahr ist die Zahl der nicht-angestellten Pflegeeltern, die die Fortbildungen besuchen, neuerlich gestiegen (auf 23%). Das bedeutet, dass für viele Pflegeeltern nicht nur die Inhalte des Fortbildungsprogramms interessant sind, sondern sich auch der differenzierte Zugang als ein wichtiges Kriterium darstellt.
2007 wurden von den Pflegeeltern vor allem Fortbildungen, die die Pflegeeltern in ihrer Tätigkeit unterstützen sollten (FB zu Empowerment, Entspannung, etc.), in Anspruch genommen (=42%). Den zweit wichtigsten Themenbereich bildeten bereits pädagogische Themen (=24%).
Insgesamt wurden 73 Kurse und Seminare angeboten. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 62%. Leider mussten 2007 aber auch viele Kurse aufgrund der veränderten Bedingungen im Anstellungsbereich, durch Erkrankungen von ReferentInnen, geringer TeilnehmerInnenzahl abgesagt werden. Dafür wurden einige Themenschwerpunkte wegen ihrer großen Nachfrage zusätzlich eingeschoben.
Die Sozialarbeiterin des Referats für Adoptiv- und Pflegekinder versucht das Programm möglichst vielfältig zu gestalten und auch die Möglichkeit zusätzlicher Themenbereiche während des Fortbildungsjahres einzuschieben, aufrecht zu erhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Pflegeeltern aus einem interessanten, abwechslungsreichen und professionellen Angebot wählen können.
Bewährt haben sich nach wie vor die verpflichtenden Fortbildungsangebote für Krisenpflegeeltern. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Krisenpflegeeltern in bestimmten Bereichen wie Entwicklungspsychologie von 0-3 Jahren oder zum Datenschutz laufend geschult sind.
Das Interesse an Fortbildungen sowohl bei den Pflegeeltern als auch bei den ReferentInnen ist weiterhin sehr hoch. Die Pflegeeltern werden als eine sehr engagierte und an Fortbildungen interessierte Gruppe erlebt und bringen sich auch selbst als Vortragende immer wieder ein.