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Krisenpflege & Dauerpflege
Das Pflegekind bei Kriseneltern
Eine Unterbringung eines Kindes in einer Krisenpflegefamilie erfolgt für ca. 8 Wochen, bei aufwändigen "Fällen" (z. Bsp. Kinder mit ausländischer Staatsbürgerschaft, etc. kann die Krisenunterbringung mitunter länger dauern, bis vollständig geklärt wurde, ob das Kind in Österreich bleibt oder ob es eine "Rückforderung" des Heimatlandes gibt).
In der Zeit der Krisenunterbringung soll geklärt werden, wie groß die Defizite in der Familie des Kindes und des Kindes sind und unter welchen Voraussetzungen das Kind wieder nach Hause zurückkehren könnte.
Die Voraussetzung einer Krisenunterbringung ist die absolute Gefährdung des Kindes.
Auch hier gilt der Leitsatz: Das gelindeste Mittel für das Kind anzuwenden. Das bedeutet, dass zunächst von der/dem zuständigen SozialarbeiterIn der Regionalstelle geprüft wird, ob es nicht auch die Möglichkeit einer ambulanten Abklärung gibt.
Nur wenn sich dies ausschließt, muss die Jugendwohlfahrt die Trennung von Eltern/Mutter/und Kind in Erwägung ziehen bzw. durchführen. Sollte sich die Gefährdung für das Kind während des Aufenthaltes in der Krisenpflegefamilie nicht aufheben, wird die Entscheidung für eine Langzeitpflegefamilie getroffen.
Während dieser "Abklärung" muss die/der zuständige SozialarbeiterIn der auch klären, ob Verwandte für das Kind als Versorgende in Frage kommen.