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Krisenpflege & Dauerpflege
Welche Kinder werden zu Dauerpflegeeltern vermittelt?
Der Jugendwohlfahrtsträger setzt Maßnahme erst dann, wenn das „gelindestes Mittel“ die Fremdunterbringung bei einer Pflegefamilie ist. Dies ist der Fall, wenn eine massive Gefährdung des Kindes im leiblichen Umfeld gegeben ist (Gewalt, Versorgungsdefizite, seelische Defizite).
Es geht Gefährdungsmeldung voran, die Regionalstelle der MA11 dokumentiert und trifft Entscheidung für die Unterbringung bei einer Pflegefamilie (Krisenpflege und Langzeitpflege).
Das RAP (Referat für Adoptiv- und Pflegekinder in Wien) erhält von der Regionalstelle den Vermittlungsauftrag und bringt die Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen unter.
Zumeist sind es sehr junge Kinder (0 - Vorschulalter), die zum Zeitpunkt der Unterbringung nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Familie aufzuwachsen (starke defizitäre Ursachen mit massiven Gefährdungsmomenten).
Hier muss der Jugendwohlfahrtsträger auch dem Gesetz nachkommen, das besagt (§ 34. (2)): "Ist die volle Erziehung erforderlich, so haben, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, Pflege und Erziehung bei Personen gemäß § 27 Abs. 6 und in einer geeigneten Pflegefamilie den Vorrang."
Und wann kommt es zu der Entscheidung für Fremdunterbringung?
Wenn sich in der Krisenunterbringung herausstellt, dass eine Rückkehr in die leibliche Familie auch mit Unterstützungsmaßnahmen der MAG ELF nicht möglich ist, wird der Auftrag zur Vermittlung an Dauerpflegeeltern gegeben.
Für diese Entscheidung wird natürlich auch die leibliche Verwandtschaft rund um das Pflegekind miteinbezogen, die wäre die erste Wahl bei der Fremdunterbringung – ist auch das aus verschiedenen Gründen nicht möglich, wachsen Kinder bei Dauerpflegeeltern auf.