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Verein Igelkinder
VORSTAND
Obmann: Mag. Georg Lippay
Obmann Stv.: Petra Lippay,MA
Kassier: Annemarie Malik
AUSZUG AUS DEN STATUTEN
Verein IGELkinder
Interessensgemeinschaft Eltern & Kinder
Name, Sitz und Tätigkeitsbereich
Der Verein führt den Namen ”Igelkinder – InteressensGemeinschaft Eltern & Kinder“.
(1) Er hat seinen Sitz in Wien und erstreckt seine Tätigkeit auf ganz Österreich.
(2) Die Errichtung von Zweigvereinen ist beabsichtigt.
Zweck
* Der Verein, dessen Tätigkeit nicht auf Gewinn gerichtet ist, bezweckt die Erhebung der Interessen und Aufgaben von Österreichischen Pflegefamilien (inkl. Krisenpflegefamilien), die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Pflegefamilien untereinander sowie die aktive Kommunikation der Interessen und Aufgaben nach außen.
* Im Vordergrund der Vereinsarbeit stehen die Gleichbehandlung und der Schutz der Pflegefamilie als natürliche Grundeinheit der Gesellschaft im Sinne des Art. 16 Abs. 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention.
* Der Verein tritt für die Einhaltung der „Mindestrechte“ von Pflegefamilien ein (z. Bsp. Parteienstellung in Pflegschaftsverfahren) und engagiert sich außerdem für eine Ausweitung der Rechte und der Unterstützung von Pflegefamilien im Sinne des Kindeswohl und als die zu schützende Einheit Familie.
* Ein wesentlicher Teil der Öffentlichkeitsarbeit ist es, einerseits die Arbeit und das Aufgabenfeld von Pflegefamilien darzustellen und andererseits die Anerkennung und Gleichstellung als vollwertige, private Familienform mit gesellschaftlich üblichen Familienrechten zu forcieren.
* Der Verein strebt, so weit ihm das ermöglicht wird, eine unbürokratische Zusammenarbeit mit dem jeweiligen Jugendwohlfahrtsträger an, um gemeinsam langfristige Lösungen im Sinne des Kindeswohl und der Pflegefamilien zu erarbeiten.
* Der Verein setzt sich ein für eine Vereinheitlichung der Richtlinien und Abläufe sowie Transparenz bei Pflegschaftsangelegenheiten bei Ämtern, Behörden und anderen Institutionen.
* Internationale Vergleiche, Studien und sonstige Familien- und Erziehungsthemen sollen in die Vereinsarbeit einfließen und daraus resultieren.
Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks
(1) Der Vereinszweck soll durch die in den Abs. 2 und 3 angeführten ideellen und materiellen Mittel erreicht werden.
(2) Als ideelle Mittel dienen
a) Die Errichtung der Internetplattform www.igelkinder.at soll den aktiven Erfahrungsaustausch von Pflegefamilien (unter Berücksichtigung des Datenschutzgesetzes und der Wahrung der Anonymität der Pflegekinder) fördern. Weiters soll die Plattform ein Teil der Öffentlichkeitsarbeit sein.
b) Vereinstreffen
c) Diskussionsrunden
d) Vorträge
e) Sonstige Veranstaltungen
f) Öffentlichkeitsarbeit
(3) Die erforderlichen materiellen Mittel sollen aufgebracht werden durch
a) Beitrittsgebühren und Mitgliedsbeiträge
b) Spenden, Sammlungen
c) Kooperationen
d) Erträge aus Events, sonstigen Veranstaltungen
e) Werbung im Internet
f) Private und öffentliche Förderungen
Arten der Mitgliedschaft
(1) Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in ordentliche, außerordentliche und Ehrenmitglieder.
(2) Ordentliche Mitglieder sind jene, die sich voll an der Vereinsarbeit beteiligen. Außerordentliche Mitglieder sind solche, die die Vereinstätigkeit vor allem durch Zahlung eines erhöhten Mitgliedsbeitrags fördern. Ehrenmitglieder sind Personen, die hiezu wegen besonderer Verdienste um den Verein ernannt werden.