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Verwandtschaftspflege

Formen der Pflegschaft


Verwandtschaftspflege


Eine besondere Form der Pflegschaft - die Pflegeeltern sind mit dem Pflegekind verwandt bis zum 3. Verwandtschaftsgrad.

Der Vorteil bei Verwandtschaftspfege liegt darin, dass Kinder die Anbindung zur Ursprungsfamilie beibehalten.

Dies kann aber genausogut Anlass für viele Konflikte sein. Wenn Pflegeeltern mit den leiblichen Eltern nicht verwandt sind, fällt die Abgrenzung leichter bzw. kann die Übernahme eines Kindes innerhalb einer Großfamilie zu Spannungen führen, weil sich die Familie möglicherweise in zwei Lager aufteilt. Diese Spannungen finden sich vielleicht auch in einem Loyalitätskonflikt beim Pflegekind wieder, der einer Entwicklung sicher nicht zuträglich ist.

Verwandtschaftspflege hat den Vorteil, dass die neuen Pflegeeltern vielleicht eine stärkere Bindung empfunden (das Kind kommt ja aus der eigenen Familie), andererseits findet die Auswahl der Pflegeeltern in den Familien meist in Eigenregie (fliessender Übergang von Mitbetreuung zu Hauptbezugspersonen) und ohne professionelle Beurteilung der Situation / Bewertung der neuen Pflegeeltern statt.

Bei Verwandtschaftspflege - gibt es - abhängig vom Bundesland manchmal Ausschließungsgründe für eine Pflegeelternanstellung bzw. bei den Zuwendungen (kein oder eingeschränktes Pflegegeld).





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