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Bundesländer Infos
STEIERMARK / GRAZ
Pflegeeltern, Pflegewerber sowie interessierte Familien und oder Personen wenden sich an:
Peter Gruber
Amt für Jugend und Familie
Jugendwohlfahrt/Recht/Pflegekinderwesen
Kaiserfeldgasse 25
8010 Graz
Telefon: +43 316 872 - 3113
E-Mail: peter.gruber@stadt.graz.at oder jugendamt@stadt.graz.at.
Grundlage für die Aufnahme eines Pflegekindes ist ein positiv abgeschlossenes Pflegebewilligungsverfahren nach dem StJWG 1991. Angemerkt sollte dabei werden das ein Pflegebewilligungsbescheid hierorts nur für ein bestimmtes Kind ausgestellt wird.
Die Vermittlung von Pflegekindern erfolgt in der Steiermark grundsätzlich durch die Bezirksverwaltungsbehörde/Mag. Graz.
In Graz - durch den FB/JWF/Recht/PKW indem Pflegewerber auf der Liste der Pflegeeltern aufgenommen werden.
Im konkreten Fall wird für das unterzubringende Kind, ein für das Kind und die Familie möglichst passender Platz gesucht. Diese schwierige Aufgabe wird häufig in Zusammenarbeit mit dem steirischen Pflegeelternverein erfüllt.
Weitere Kontaktadressen, Informationen:
http://www.graz.at/cms/beitrag/10026410/360737/?pflegebewilligung
http://www.pflegefamilie.at
Hier finden Sie das Infoblatt des Magistrates für Pflegewerber und Interessierte. (Download anklicken)