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Hintergrund & Kommentare
Leibliche Eltern haben das Recht auf Besuchskontakte und Kinder haben ebenfalls das Recht auf Besuchskontakte durch Ihre leiblichen Eltern - die Intensität der Besuchskontakte richtet sich nach dem jeweiligen Fall und wird zumeist zwischen leiblichen Eltern, der Jugendwohlfahrt und den Pflegeeltern vereinbart.
Die reale Situation:
Die Besuchskontakte werden meist von der Jugendwohlfahrt organisiert, können unter Aufsicht der SozialarbeiterIn stattfinden (Besuchscafe) und finden meist ca. alle 2-3 Wochen für 1-2 Stunden statt.
Sind leibliche Eltern mit der vorgeschlagenen Regelung nicht einverstanden, können Sie bei Gericht eine andere Besuchsregelung erwirken.
Erfahrungsgemäß finden Besuchskontakte zu Beginn meist intensiver statt und bei vielen leiblichen Eltern erlischt nach einigen Monaten der Wunsch nach dem Besuchskontakt - sie kommen nicht mehr. Manche kämpfen sogar aktiv ein "Mehr" an Besuchkontakten aus - und kommen dann auch nicht mehr. Nur wenige Pflegeverhältnisse zeichnen sich durch langjährigen Besuchskontakt aus.
Eine Umfrage (aus dem Jahr 2006 - 146 Pflegefamilien wurden befragt) des Vereins "Eltern für Kinder Österreich" zeigte folgende Ergebnisse (Details siehe folgende Seite: Pflegeeltern-Umfrage des Verein EfK Wien)
Der Besuchskontakt sollte immer unter Berücksichtigung des Kindeswohl stattfinden!
Die Umfrage unter Wiener Pflegeeltern zeigte aber, …
Es stellt sich daher die Frage, welchen Sinn Besuchskontakte haben bzw. welche Beeinträchtigung für das Kindeswohl von Besuchskontakten ausgehen kann:
Besuchskontakte sind absolut sinnvoll und notwendig beim Modell der "Ergänzungsfamilie", in Fällen bei denen eine Rückführung in die leibliche Familie geplant und angestrebt wird. Das Modell "Ergänzungsfamilie" ist aber für die Dauerpflege eher ungeeignet (die diesbezügliche Argumentation ist nachzulesen unter "Ergänzungsfamilie oder Ersatzfamilie").
Man kann sich daher die Frage stellen, welchen Sinn der Besuchskontakt bei Dauerpflege überhaupt macht:
Vorteil: Das Kind hat einen realen Bezug zu den leiblichen Eltern und flüchtet sich nicht in Phantasien bezüglich der eigenen Herkunft.
Zur Diskussion stehend: Es stellt sich die Frage, wieviel Realtität ein Kind bezüglich der eigenen Herkunft in welchem Alter wirklich braucht und ertragen kann. In der Pubertät wird die Frage nach der Herkunft eine zentrale Rolle spielen - aber welchen Sinn macht die reale - oft für ein Kind unschöne und belastende - Realität für Babys und Kleinkinder?
Vorteil: Ein oft zitiertes Argument: Das Kind lernt mit der "unschönen" eigenen Vorgeschichte umzugehen, indem es sich mit den leiblichen Eltern beim Besuchskontakt konfrontiert. Es überwindet Ängste aus der Zeit bei den leiblichen Eltern.
Allerdings: Diese Meinung ist aus psychologischer Sicht mit Vorsicht zu genießen: Natürlich überwinden Menschen Ängste und Traumatisierungen, indem sie sich der Angst und dem Trauma (und den auslösenden Personen) stellen - aber erst dann, wenn sie gefestigt und reif genug sind, um diesen Schritt von sich aus selbst machen.
Da Besuchskontakte aber zeitlich meist lückenlos an die Abnahme des Kindes anschließen, wird dem Kind keine Zeit eingeräumt, die nötige Distanz zu den Verursachern der Traumatisierungen (den leiblichen Eltern) zu finden, eine notwendige Therapie zu machen, geschweige denn sind die Kinder zu dem Zeitpunkt schon sicher gebunden in der Pflegefamilie und empfinden den bedingungslosen Rückhalt bei ihren Pflegeeltern.
Wie häufig sind Traumatisierungen durch die leiblichen Eltern?
Man kann jetzt fragen, ob alle Abnahmen mit Traumatisierungen zusammenhängen - da die Jugendwohlfahrt nur dann einschreitet, wenn das Kindeswohl massiv gefährdet ist, kann man diese Frage zumeist mit einem deutlichen "Ja" beantworten. (Ausgenommen seien hier die Fälle, wo leibliche Eltern ihre Kinder freiwillig in Pflege übergeben).
Auch Vernachlässigung bewirkt Traumatisierung, elterliche Bindungsunfähigkeit erzeugt Traumatisierung, erst recht Mißbrauch oder Mißhandlung.
Man zwingt auch Erwachsene nicht, sich nach einer traumatisierenden Situation (Gewalt, Überfall, Vergewaltigung, etc.) immer wieder seinen Peinigern zu stellen um alles besser zu verarbeiten oder einen realistischen Zugang zur Situation zu gewinnen. Wieso werden Kinder dazu gezwungen, obwohl es im Gesetz eindeutig geregelt ist, dass Besuchskontakte nur dann stattzufinden haben, wenn es dem Kindeswohl nicht abträglich ist?
Ein plakatives Beispiel: Stellen Sie sich vor, ein erwachsener Mensch wird vergewaltigt - und der/die RichterIn beschließt dann, dass sich das Opfer dann noch jahrelang mit seinem Vergewaltiger treffen muß: alle drei Wochen, 1-2 Stunden - nichts anderes passiert, wenn ein sexuell mißbrauchtes Kind regelmäßigen Besuchskontakt durch den/die Täter hat.
Nur in wenigen Fällen hat eine Abnahme eines Kindes ohne vorangegangene Traumatisierung stattgefunden - diese Ausnahmen seien hier natürlich außen vor gelassen. Gab es keine Traumatisierungen, so ist auch gegen gelegentliche Besuchskontakte (für beide Seiten sinnvolle in größeren Intervallen, wie bei entfernten Verwandten) nichts einzuwenden.
Die Rolle des Pflegekindes und der Pflegeeltern bei "erzwungenen" Besuchskontakten:
Wenn man sich die Erfahrungswerte und die oben zitierte Umfrage des EfK anschaut, so sind es nur wenige Pflegeeltern, die Besuchskontakte für sehr wichtig für das Kind empfinden.
37,9% empfinden den Besuchskontakt für die Entwicklung des Pflegekindes als hilfreich, 24,2% mäßig gut und 37,9% nicht wirklich hilfreich für das Kind. Zumindest 37,9% der Pflegeeltern empfinden den Besuchskontakt daher als "erzwungen".
In der Umfrage kommt auch gut heraus, wie auffällig häufig Kinder auf den Besuchskontakt unangenehm reagieren:
Bei 96 Pflegeeltern/ Kindern:
bestätigten 26 stark auffälliges Verhalten
31 teilweise auffälliges Verhalten
39 meinten, dass ihre Kinder nicht mit Verhaltensauffälligkeiten reagieren.
Mehr als die Hälfte der Kinder reagieren also unangenehm auf den Besuchskontakt, mehr als ein Viertel reagiert sehr stark - ob die "unauffälligen" 39 Kinder innerlich auch wirklich ausgeglichen oder unbekümmert sind, kann man nur vermuten, man kann sich durchaus aber auch vorstellen, dass unter ihnen ein paar "überangepasst" (weil vielleicht noch nicht sicher bei den Pflegeelten gebunden) sind.
Jedenfalls ist es erschreckend, dass mehr als die Hälfte der Kinder unter den Besuchskontakten offensichtlich leidet und dies deutlich zeigt und der Besuchskontakt trotzdem aufrecht gehalten wird.
Man muß sich vor Augen führen, welchen Preis die Kinder dafür zahlen, dass sie auf Wunsch der Jugendwohlfahrt / des Gerichtes und der leiblichen Eltern "vorgeführt" werden - und welchen Preis auch die Pflegeeltern dafür zahlen - dass sie ihre Pflegekinder "vorführen" müssen.
Machtlose Pflegeeltern - machtlose Pflegekinder
Pflegeeltern sollen und müssen ihren Pflegekindern Halt geben - und vor allem benötigen Pflegekinder diesen Halt deshalb so notwendig, weil sie zumeist ihren leiblichen Eltern in irgendeiner stark traumatisierenden Form ausgeliefert waren.
Um Abstand zu gewinnen zur ehemals traumatisierenden Situation (und manchmal sogar den "Peinigern") muß das Kind vollstes Vertrauen in seine Pflegeeltern gewinnen und sich verlassen können, dass diese es niemals mehr zulassen werden, dass dem Pflegekind jemals wieder so eine Situation passieren könnte oder die leiblichen Eltern nochmals einen derartigen Zugriff auf das Kind haben könnten.
In welchen Konflikt werden Pflegekinder und Pflegeelten nun gebracht, wenn sie zum Besuchskontakt gezwungen werden?
Welchen Halt gibt man seinem Pflegekind, wenn man es gegen seinen Willen (sonst würde das Kind ja nicht stark reagieren) zu seinen leiblichen Eltern zum Besuchskontakt bringen muß?
Welche Macht haben die leiblichen Eltern immer noch aus der Distanz, wenn sich Pflegeeltern und Pflegekind dazu zwingen lassen müssen?
Welche Ängste haben Kinder weiterhin vor ihren leiblichen Eltern, wenn selbst ihre "starken und beschützenden" Pflegeeltern sich dem "Vorführen" nicht entziehen können?
Welche Retraumatisierungen, Phantasien und Loyalitätskonflikte entstehen im Pflegekind erst durch diese demonstrierte Machtlosigkeit der Pflegeeltern?
Man muß sich wirklich die Frage stellen: Weshalb werden noch immer so viele Besuchskontakte durchgeführt, wenn es dem Kindeswohl offensichtlich in so vielen Fällen abträglich ist und warum schützt die Jugendwohlfahrt diese Kinder nicht und beendet Besuchkontakte nicht, bei denen Kinder ihre seelische Belastung so deutlich zeigen ?
Es gibt dazu eine Erklärung: Die Richterschaft lehnt oftmals Besuchskontakte bei Pflegekindern an Besuchskontaktregelungen bei Scheidungsurteilen an. Pflegekinder sind aber zumeist durch ihre Eltern stark traumatisierte Kinder, das wird leider dabei vergessen. Man kann also Scheidungen und Abnahmen durch die Jugendwohlfahrt nicht vergleichen und deshalb auch die Besuchskontaktregelungen nicht aneinander angleichen.
Die Jugendwohlfahrt räumt leiblichen Eltern (im vorauseilenden Gehorsam) oft deswegen großzügige Besuchskontaktregelungen ein, damit diese nicht zu Gericht gehen (und womöglich auf eine/n RichterIn treffen, der/die den psychologischen Hintergrund eines Pflegekindes nicht kennt und ein Urteil gleich einer Scheidungs-Besuchsregelung ausspricht).
Aus unserer Sicht herscht dringender Kommunikationsbedarf zwischen Richterschaft und der Jugendwohlfahrt - der Unterschied von Pflegekindern und Scheidungskindern muß ständig öffentlich thematisiert werden und jedes Besuchskontakt-Urteil, das gegen das Kindeswohl gefällt wird, muß aktiv bekämpft werden - sonst werden noch mehr Pflegekinder zu belastenden Besuchskontakten gezwungen.
Die Grundidee des Besuchskontaktes gehört demnach bei Dauerpflegeverhältnissen überdacht und auf individuelle Sinnhaftigkeit überprüft.
Auch wenn viele Kinder unangenehm auf den Besuchskontakt reagieren und offensichtlich dadurch belastet sind - viele Pflegeeltern trauen sich nicht, sich aktiv für das Aussetzen eines Besuchskontaktes einzusetzen und stoßen auf Widerstände.
Der Besuchskontakt ist unter Pflegeeltern das heißdiskutierte Thema Nummer 1 - und den meisten SozialarbeiterInnen "heilig" und es grenzt manchmal an ein Sakrileg, den Sinn von Besuchskontakten in Frage zu stellen.
Viel zu schnell wird den Pflegeeltern dann Unkenntnis der Situation vorgeworfen oder dass sie eigentlich den Besuchskontakt nicht wollen und unkooperativ sind und das Pflegekind negativ einstimmen oder gar manipulieren würden.
Das ist nicht nur eine unsinnige (und fast schon feindliche) Unterstellung, sondern man könnte die seelische Belastung des Kindes das ja auch gezielt mittels unabhängigen psychologischen Gutachtens klären lassen.
Wir fordern daher als Pflegeelternverein im Sinne des Kindeswohl:
Besuchskontakte nur dann, wenn:
1; Der Besuchskontakt beiden Seiten (leiblichen Eltern und Pflegekindern) wirklich etwas bringt.
2; Das Pflegekind bei den Pflegeeltern (durch psychologisches Gutachten nachweislich belegt) sicher gebunden ist.
3; Das Kind (durch psychologisches Gutachten nachweislich belegt) emotional stark und reif genug ist, den leiblichen Eltern gegenüber zu treten ohne Angst vor ihnen zu haben oder in einen Loyalitätskonflikt zu kommen. Es muß vollkommen ausgeschlossen werden, dass es zu Retraumatisierungen durch Besuchkontakte kommen kann.