Igelkinder - Die Seite für Pflegefamilien in Österreich


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Salzburg

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In Salzburg ist der Verein
"Kinder brauchen Eltern — Elternselbsthilfegruppe Salzburger Pflege- und Adoptivkinder" sehr engagiert, nähere Infos zum Verein und der Tätigkeit finden Sie hier: http://www.kinderbraucheneltern.at


Hier finden Sie ein Verzeichnis der Salzburger Jugendwohlfahrt samt Kontaktdaten:
http://www.salzburg.gv.at/themen/se/bezirke/jwf_bezirke.htm



Die Salzburger Jugendwohlfahrt hat einen Folder zum Thema Pflegekinder herausgegeben http://www.salzburg.gv.at/pflegeeltern.pdf

und einen umfassenden Jugendwohlfahrtsbericht ins Netz gestellt: http://www.salzburg.gv.at/jwb_2003-2007.pdf




Einige Details zum Pflegekinderwesen aus Salzburg sind uns bekannt:


Es gibt derzeit rund 300 Pflegekinder in Salzburg, die in rund 240 Pflegefamilien untergebracht sind. (Stand 2010)


Voraussetzungen für die Bewerbung als Pflegeeltern:

  • Strafregisterauszug (polizeiliches Führungszeugnis) auch für Adoption
  • Gesundheitszeugnis auch für Adoption
  • Lohnzettel (für Adoption)
  • Stabile Lebenssituation in allen Bereichen: familiär, gesundheitlich, sozial und finanziell
  • nicht mehr als vier Kinder unter 18 Jahren (inkl. leibliche Kinder)
  • stabile geordnete finanzielle Verhältnisse, keine existenzgefährdenden Schulden
  • Lebenslauf in schriftlicher Form von Pflegemutter und -vater mit allen wichtigen prägenden Stationen ( ca. DIN A4 in Schreibmaschinenschrift)



Gleichgeschlechtliche Paare sollten laut den Kriterien für das Bewillungungsverfahren nicht ausgeschlossen sein, es sind aber keine bekannt.

Die
Ausbildung dauert 70 Unterrichtseinheiten und wird von Pro Juventute organisiert 7 durchgeführt. Bei Verwandtsachftspflege (bis zum 3.Verwandtschaftsgrad) ist kein Kurs erforderlich.

Es gibt eine
Pflegeelternanstellung auf Basis eines freien Dienstvertrages (Geringfügig, unter 357,74 im Monat!). Anstellungsträger ist das Land Salzburg.


Für die Pflegekinder gibt es - je nach Alter -
Pflegegeld:

Kind bis sechs Jahre:

510,00/Monat + 4 x Sonderzahlung im Jahr in Höhe von halbem Richtsatz

Kind zwischen sieben und zehn Jahren:
581,50 / 14 x Jahr

Kind zwischen elf und achtzehn Jahren:
603,00 / 14 x Jahr


Bei Kurzzeitpflege wird das Pflegekindgeld um 50% und bei extrem verhaltensschwierigen Kindern um 30% angehoben. Verwandtschaftspflege: Großeltern, die ein Pflegekind betreuen erhalten max. 402,- €


Sonstige Zuschüsse / Leistungen:

Kindergartenkosten werden übernommen. Ohne Essen und Fahrtkosten.#
Gesundheitskosten
Schulkosten
Ausstattungspauschale 448.-


Salzburg sucht derzeit Dauerpflege und Kurzzeitpflegefamilien.







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