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Pflegeeltern werden > Bundesländer Infos
NIEDERÖSTERREICH
Pflegestellenwesen in Niederösterreich
http://www.noel.gv.at/Gesellschaft-Soziales/Familien/Pflegekind-Pflegeeltern.html
Pflegekind & Pflegeeltern
Von einem Pflegeverhältnis spricht man, wenn die Bezirksverwaltungsbehörde im Rahmen einer Maßnahme der vollen Erziehung ein Kind bei Pflegeeltern oder einer/einem Pflegemutter/Pflegevater unterbringt.
Pflegeelternschaft bedeutet in der Regel Elternschaft auf Zeit. Das Pflegekind wächst mit dem Bewusstsein und der realen Zugehörigkeit zu zwei Familiensystemen auf.
Minderjährige unter 16 Jahren dürfen nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde in Pflege und Erziehung übernommen werden.
Wie werde ich Pflegemutter/-vater in Niederösterreich?
Pflegeeltern/-personen müssen für eine Elternschaft/Betreuungsaufgabe fähig und geeignet sein.
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:
Ausschließungsgründe:
Wer beurteilt meine Eignung als Pflegemutter/-vater in Niederösterreich?
Die nach Ihrem Wohnsitz zuständige Bezirksverwaltungsbehörde (http://www.noel.gv.at/Bezirke/Alle-Bezirke.html) ist für die Durchführung des Vormerkverfahrens zuständig:
Sie werden beim Informationsgespräch mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit über Kriterien und Voraussetzungen zur Aufnahme in die Vormerkliste, über Inhalt und Ablauf des Vormerkverfahrens und über das Vermittlungsprozedere informiert.
Sie erteilen der Behörde die Ermächtigung zur Prüfung der grundsätzlichen Eignung.
Sie müssen
1. einen aktuellen Einkommensnachweis,
2. einen Strafregisterauszug von allen im Haushalt lebenden Personen über 14 Jahre,
3. ein ärztliches Gutachten von allen im Haushalt lebenden Personen und
4. eine Bestätigung über die Teilnahme an einem Vorbereitungskurs für Pflegeeltern vorweisen.
Sie sind mit Gesprächen (auch bei Ihnen zu Hause) mit der zuständigen Fachkraft für Sozialarbeit und einer PsychologIn einverstanden.
Sie erhalten eine schriftliche Mitteilung über das Ergebnis der Eignungsprüfung.
Welche Kinder werden vermittelt?
Pflegekinder kommen meist aus schwierigen Familienverhältnissen und haben oftmals leidvolle/traumatische Erfahrungen gemacht, häufig viel Unruhe, Unterversorgung, Gewalt und zumindest einen, meist aber mehrere Beziehungsabbrüche und Trennungen erlebt. Diese Erfahrungen prägen ihr Sozial- und Bindungsverhalten im Zusammenleben. Pflegekinder haben zwei Elternpaare. Auch wenn sie sich der Pflegefamilie zugehörig fühlen, bleiben sie ihren leiblichen Eltern verbunden. Sie haben daher aufgrund ihrer Ausgangssituation erschwerte Bedingungen für die Entwicklung ihres Selbstwertes und der Identität.
Pflegeeltern brauchen daher viel Verständnis, Geduld, Einfühlungsvermögen aber auch Wissen um und pädagogisches Geschick für die Situation ihres Pflegekindes und dessen Eltern.
Ausgehend von den Bedürfnissen und Betreuungsanforderungen eines konkreten Kindes wird eine passende Pflegefamilie/-person gesucht.
Ziel ist es, zwischen Pflegeeltern/-personen und Pflegekindern ein Verhältnis herzustellen, das dem zwischen leiblichen Eltern und Kindern nahe kommt. Die bestmögliche persönliche Entwicklung und die soziale Integration des Pflegekindes muss gewährleistet sein.
Überwiegend werden Kinder im Kleinkind- bis Vorschulalter in Pflegefamilien vermittelt.
Wie lange dauert die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie?
In der Regel wird bei Vermittlung eines konkreten Kindes die voraussichtliche Dauer der Unterbringung vereinbart. Es gibt daher unterschiedliche Formen der Pflegeelternschaft:
Pflegebeitrag lt. NÖ Pflegebeitragsverordnung
Den Pflegeeltern gebührt über Antrag bei Ihrer Bezirksverwaltungsbehörde ( http://www.noel.gv.at/Bezirke/Alle-Bezirke.html ) ein Pflegebeitrag, um Ihnen die mit der Pflege und Erziehung verbundenen Lasten zu erleichtern.
Die Höhe des Pflegebeitrages beträgt laut NÖ Pflegebeitragsverordnung der NÖ Landesregierung mit 1.1.2009 in Niederösterreich:
für ein Kind unter 10 Jahren: € 405,--
für ein Kind über 10 Jahren: € 430,--
Darüber hinaus besteht Anspruch auf den Bezug der Familienbeihilfe durch das Finanzamt. Weiters kann das Pflegekind bei einem Pflegeelternteil krankenversichert werden.
Professionelle Pflegestellen in Niederösterreich
"Professionelle Pflege" ist eine Sonderform der Pflege für Kinder mit besonderen Bedürfnissen und erhöhten Betreuungsanforderungen. Pflegeeltern, die ein Kind im Rahmen der "Professionellen Pflege" betreuen, werden angestellt und erhalten eine zusätzliche Begleitung.
Voraussetzungen
Bei der Vermittlung von Kindern in "Professionelle Pflege" gelten die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen und Bedingungen für die Aufnahme eines Pflegekindes und darüber hinaus zusätzlich folgende Voraussetzungen:
Formale Voraussetzungen:
Prinzipiell darf kein weiteres aufrechtes Dienstverhältnis neben der Anstellung als professionelle Pflegemutter/-vater bestehen. Unter folgenden Voraussetzungen kann ein weiteres Dienstverhältnis eingegangen werden:
Persönliche Voraussetzungen:
Welche Kinder werden vermittelt?
Kinder, die aus verschiedensten Gründen weder in der Herkunftsfamilie aufwachsen noch in traditionellen Pflegefamilien untergebracht werden können und für die im Hinblick auf ihr Alter und ihre persönliche und familiäre Situation eine Betreuung in einer "Professionellen Pflegestelle" die am besten geeignete Maßnahme darstellt.
Mögliche Indikationen
Dienstverhältnis
Dienstgeber: Verein "Interessensgemeinschaft Niederösterreichischer Pflege- und Adoptiveltern"
Pflichten
Gehaltseinstufung
Die "Professionelle Pflegeperson" wird für die Betreuung eines Pflegekindes im Ausmaß von 14 Wochenstunden angestellt. Das Gehalt beträgt derzeit (Stand 2007) brutto € 550,90 (netto € 451,70), 14mal jährlich. Unabhängig vom Gehalt erfolgt die Auszahlung des Pflegebeitrages für das Pflegekind.
Beendigung
Mit der Beendigung des Pflegeverhältnisses endet - unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist - auch das Anstellungsverhältnis. Die Auflösung des Anstellungsverhältnisses muss nicht die Auflösung des Pflegeverhältnisses bedeuten.
Pensionsversicherung für Pflegeeltern in Niederösterreich
Das Land Niederösterreich bietet für die Dauer der Pflege und Erziehung eines Pflegekindes nicht nur eine finanzielle Abgeltung durch den Pflegebeitrag an, sondern auch eine pensionsversicherungsrechtliche Absicherung. Den Pflegeeltern soll darüber hinaus auch die Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden (zum Erfahrungsaustausch mit anderen Pflegeeltern) verbindlich angeboten werden.
Was ist die Pensionsversicherung für Pflegeeltern?
Die Pensionsversicherung für Pflegeeltern ist eine freiwillige Weiter- und/oder Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung. Ihr Antrag wird von der Abteilung Jugendwohlfahrt an Ihren zuständigen Pensionsversicherungsträger zur Prüfung der Versicherungszeiten weitergeleitet. Waren Sie bisher noch nie versichert, ist die Pensionsversicherungsanstalt zuständig. Der Pensionsversicherungsträger wickelt mit der Abteilung Jugendwohlfahrt gemeinsam die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen zur Weiter- und Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung ab. Sie erhalten anschließend von der Abteilung Jugendwohlfahrt eine Mitteilung über die Höhe des geleisteten Pensionsbeitrages. Der vom Land NÖ geleistete Pensionsbeitrag beträgt höchstens € 250,-- pro Monat. Das entspricht einem monatlichen Einkommen von € 940,-- (14mal jährlich).
Ab wann wird die Pensionsversicherung für Pflegeeltern geleistet?
Die Pensionsversicherung für Pflegeeltern wird ab Jänner des Jahres geleistet, in dem Sie den Antrag stellen, frühestens jedoch ab dem Zeitpunkt, ab dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Welche Voraussetzungen müssen Sie für die Pensionsversicherung für Pflegeeltern erfüllen?
Beachten Sie, dass Sie für die Pflege und Erziehung eines Kleinkindes bis zum vollendeten vierten Lebensjahr bereits einen Pensionsbeitrag vom Bund erhalten (Kindererziehungszeit). Dieser entspricht einem Einkommen von brutto € 1.350,-- monatlich. Eine zusätzliche Pensionsversicherung für Pflegeeltern durch das Land NÖ ist daher in dieser Zeit nicht möglich.
Wer bietet Weiterbildung und Pflegeelternrunden an?
Die Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden werden regional in Niederösterreich angeboten und können kostenlos in Anspruch genommen werden. Liegen genügend Anmeldungen vor, wird auch die Kinderbetreuung während der Weiterbildungsveranstaltungen kostenlos angeboten. Über die besuchten Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Mit der Durchführung dieser Veranstaltungen ist die Interessensgemeinschaft NÖ Pflege- und Adoptiveltern, der Sie am Ende eines Jahres auch die Teilnahmebestätigungen übermitteln müssen, beauftragt.
Hinweis: Die Weiterbildungsveranstaltungen und Pflegeelternrunden können kostenlos in Anspruch genommen werden, auch wenn die Pensionsversicherung für Pflegeeltern für Sie nicht in Frage kommt.
Wo können Sie die Pensionsversicherung für Pflegeeltern beantragen?
Treffen die angeführten Voraussetzungen zu, senden Sie die vollständig ausgefüllten und unterschriebenen nachfolgend angeführten Formulare
Antrag auf Weiter(Selbst)versicherung in der Pensionsversicherung
Vollmacht
an das Amt der NÖ Landesregierung, Abteilung Jugendwohlfahrt zurück. Legen Sie bitte alle angeführten Nachweise dem Antragsformular bei.
Wer sind Ihre Ansprechpartner zu Fragen der Pensionsversicherung für Pflegeeltern?
Amt der NÖ Landesregierung
Abteilung Jugendwohlfahrt
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten
Tel.: 02742/9005-16416 (Sekretariat/Auskunft)
Fax: 02742/9005-16120
Gerald Zeyringer Leitender Amtsvormund Tel.: 02742/9005-16388
Edeltraud Kotzina Dipl. Sozialarbeiterin Tel.: 02742/9005-16456
Was müssen Sie tun, wenn sich die Voraussetzungen geändert haben?
Die Pflegeperson verpflichtet sich, dem Land NÖ unaufgefordert alle maßgeblichen Umstände, die zu einer Änderung des Pensionsbeitrages führen (z. B. Änderung der Anschrift, Auflösung des Pflegeverhältnisses, Geburt oder Aufnahme eines weiteren Kindes, Veränderungen in der Einkommenssituation etc.) unverzüglich mitzuteilen.
Wenn Sie die Anspruchsvoraussetzungen bisher nicht erfüllt haben oder Ihr Ansuchen um Pensionsversicherung für Pflegeeltern von uns bereits abgelehnt wurde, sich Ihre Voraussetzungen aber geändert haben (wie z. B. geringeres Einkommen, Beendigung der Berufstätigkeit, Ende der Kinderbetreuungszeit), können Sie bei uns (neuerlich) um Pensionsversicherung für Pflegeeltern ansuchen.
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