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Ein Pflegekind aufnehmen
....das Kind ist da.....
Bürokratie trifft jede junge Familie - bei Pflegefamilien gibt es aber dennoch noch ein paar kleiner Hürden mehr, die zu nehmen sind. Hier finden Sie einige Hinweise bezüglich Schwierigkeiten bzw. Tipps zur Bewältigung.
Sollten Ihnen andere Probleme oder andere Lösungen für beschrieben Probleme bekannt sein, bitte um Mail an verein@igelkinder.at. Herzlichen Dank!!
Übrigens: Sofern für erforderliche Dokumente des Pflegekindes etwas zu bezahlen ist, werden diese Kosten von der Verrechnungsstelle im RAP (Referat für Adoptiv- und Pflegekinder) übernommen.
Pflegeelternausweis:
Wird bei der Aufnahme eines Kindes vom RAP ausgestellt und gilt vor Ämtern und bei medizinischen Angelegenheiten. Tipp von Igelkinder: Bei Elternpaaren doppelt ausstellen lassen (einer für die Pflegemama und einen für den Pflegepapa).
Geburtsurkunde:
Sollte eigentlich von (der) Sozialarbeiter/In mitgegeben werden. Es kann aber vorkommen (selten aber doch), dass das Kind noch keinen Vornamen hat (der Nachname ist definiert durch die Mutter). Also gibt es durchaus Geburtsurkunden, in denen beim Vorname nur "Knabe" oder "Mädchen" steht. Das zieht natürlich einen Rattenschwanz an Problemen mit sich: bei Meldezettel, bei der Anmeldung bei der WGKK, Familienbeihilfe usw.
Angeblich gab es schon Meldezettel, auf denen auch nur "Knabe" oder "Mädchen" statt dem Vornamen stand. Theoretisch ist das möglich. Bei der WGGK konnte man früher ein Kind mit fehlenden Namen anmelden - jetzt ist das nicht so einfach - weil die E-Card einen Namen zwingend vorschreibt.
Der fehlende Name auf der Geburtsurkunde stellt also eine unangenehme Schwierigkeit dar - in diesen seltenen Fällen gibt es (hoffentlich) aktive und schnelle Unterstützung durch das Jugendamt, damit das Kind möglichst bald einen Namen bekommt.
Meldezettel:
Sobald eine Geburtsurkunde vorhanden ist, kann das Kind gemeldet werden. Eine Anmeldung sollte unverzüglich geschehen, erstens weil dies das Gesetz so vorsieht und zweitens um allenfalls den Zeitpunkt diverser Ansprüche (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld,..) zu belegen.
Bei "problematischen" leiblichen Eltern empfiehlt sich eine (kostenpflichtige) Adresssperre (dann bekommen nur Ämter Auskunft beim Meldeamt ansonsten einfach jeder, den das interessiert).
Staatsbürgerschaftsnachweis:
Dieses Dokument ist auch nicht unwichtig im bürokratischen Alltag und die Kosten dafür werden vom RAP übernommen.
Familienbeihilfe:
"Personen, die in Österreich ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, haben grundsätzlich dann Anspruch auf Familienbeihilfe für ihr minderjähriges Kind, wenn dieses bei ihnen haushaltszugehörig ist (Kinder im Sinne des Gesetzes sind die Nachkommen, die Wahlkinder und deren Nachkommen, die Stiefkinder und Pflegekinder)."
ACHTUNG: Ausländische Kinder brauchen seit Anfang 2006 einen Aufenthaltstitel, damit Pflegeeltern die Familienbeihilfe beziehen zu können.
Mitunter dauert der Familienbeihilfe-Bescheid unterschiedlich lang - daraus kann sich leider das Problem der "Nichtversicherung" ergeben - siehe dazu das nächste Kapitel "Mitversicherung".
Mitversicherung des Kindes bei der eigenen Krankenversicherung:
Das Pflegekind sollte auch unverzüglich bei der eigenen Krankenversicherung mitversichert werden. Das Kind kann bei Pflegemutter und/oder Pflegevater mitversichert werden, sofern diese Person über eine Pflichtversicherung verfügt. Meist reicht der Meldezettel und das Schreiben der MA11 ("Pflegebestätigung").
Die Staatsbürgerschaft eines Pflegekindes oder ein Aufenthaltstitel ist hier nicht relevant - es reicht der gewöhnliche Aufenthalt im Inland.
ACHTUNG: Jener Pflegeelternteil, der sich für das Kinderbetreuungsgeld anmeldet, sollte sich in der Wartezeit auf die Familienbeihilfe / das Kinderbetreuungsgeld unbedingt beim Partner mitversichern. Es ist schon öfters vorgekommen, dass der Familienbeihilfebescheid auf sich länger warten ließ und somit der Antrag auf Kinderbetreuungsgeld noch nicht vollständig war.
Ohne die Abgabe aller Unterlagen für das Kinderbetreuungsgeld ist man nicht versichert !!!
Deswegen der Tipp von Igelkinder: Beim Partner als Angehöriger mitversichern lassen und das Pflegekind ebenfalls beim Partner mitversichern lassen.
Neu: Seit dem 1.8.2006 können auch homosexuelle Paare eine gleichgeschlechtliche Haushaltsführung angeben und mitversichern (ASVG Paragraph 123 / Absatz 7a).
Die Kriterien für die Mitversicherung (bei der WGKK):
Als Angehörige gelten:
Wer keinen Partner zur Mitversicherung hat, sollte sich für das Anstellungsmodell des EfKÖ interessieren (siehe dazu Kapitel Pflegeeltern-Anstellung). Damit sind alle Überbrückungsprobleme bezüglich Krankenversicherung vom Tisch.
Derzeit ist es so, dass die meisten Versicherungsträger Pflegekinder nur jeweils auf drei Jahre versichern, danach müssen Pflegeeltern SELBSTSTÄNDIG !!! um Verlängerung beantragen.
Anmeldung zum Kinderbetreuungsgeld: Wo anmelden?
Österreichweit: jene Krankenkasse, bei der man versichert ist oder zuletzt war, ansonsten die Gebietskrankenkassen.
Bei der Anmeldung braucht man normalerweise den Bescheid für die Familienbeihilfe - aber den kann man auch nachbringen. Deshalb gleich mal Anmelden fürs Kinderbetreuungsgeld und dann die erforderlichen Dokumente nachbringen (damit gibt es keine Diskussionen ab wann einem das KBG zusteht) - auch wenn die Bearbeitung länger dauert, das KBG wird rückwirkend ab dem Tag der Anmeldung ausbezahlt.
Übrigens: Bei Krisenpflegeplätzen gilt eine Antragsfrist für das KBG von sechs Monaten im Nachhinein und wird (im Gegensatz zur Familienbeihilfe) tagweise abgerechnet.
Und noch ein Spezialfall: Normalerweise gibt es ja immer nur für das jüngste Kind KBG. Wenn aber zwei Kinder von einer leiblichen Mutter stammen (und beide altersmäßig ins KBG fallen), kann man für jedes Kind getrennt Kinderbetreuungsgeld beziehen, sofern sie getrennt untergebracht werden. Verschiedene Familiensysteme werden verschieden gewertet. Man muss daher keine Angst um das Kinderbetreuungsgeld für das Pflegekind haben, wenn die leibliche Mutter sehr bald nach der Geburt des Pflegekindes wieder Nachwuchs erwartet.
Reisepass:
Mit der Änderung des Pflegschaftsgesetzes dürfen Pflegeeltern (im Gegensatz zu früher) auch ohne Zustimmung der leiblichen Eltern für Pflegekinder einen Pass beantragen bzw. Pflegekinder im Pass eintragen lassen. Die Kosten für den Pass übernimmt freundlicherweise auch das RAP.
Mutter-Kind-Pass:
Sofern nicht vorhanden, unbedingt besorgen ! Um ab dem 18. Monat weiterhin das volle Kinderbetreuungsgeld zu erhalten, müssen die MuKi-Pass Untersuchungen vorgelegt werden (ansonsten gibt es nur die Hälfte des Geldes).
Keine Sorge betreffend der fehlenden Untersuchungen im MuKi-Pass: Man muss nur jene Untersuchungen vorweisen, die in die Zeit fallen, bei dem das Kind bei einem war - es ist also kein Problem, wenn die leibliche Mutter in der Schwangerschaft oder danach keine Untersuchungen gemacht hat. Pflegeeltern müssen lediglich jene Untersuchungen einhalten, die ab Übernahmetag des Kindes erforderlich waren.
Finanzamt/Familienbeihilfe
Familienbeihilfe / erhöhte Familienbeihilfe bei ab 50% Behinderung
Bei teilweiser Behinderungen/Krankheit kann man Therapien in den Jahresausgleich nehmen.