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Hintergrund & Kommentare
Unsere Forderungen an EntscheidungsträgerInnen im Pflegekinderwesen
Realität der Pflegefamilien (an)erkennen
Pflegefamilien sind keine Familien auf Zeit, sondern man kann davon ausgehen - wie bei anderen Familien auch - das Kinder in dieser Familie groß werden (Schicksalsschläge seien mal ausgenommen). Es ist um ein Vielfaches realistischer, dass in "normalen" Familien die leiblichen Eltern sich trennen und sich die Kinder dadurch einem Elternteil manchmal entfremden, diese leiblichen Familien würde auch niemand "Familien auf Zeit nennen".
Pflegefamilien sind für traumatisierte Kinder eine zweite Chance, ein zweiter Anlauf ins Leben - keine Wartehallen für die Kinder von leiblichen Eltern, die eventuell erst Kompetenzen zur Erziehungsfähigkeit erwerben müssen.
Pflegefamilien leben üblicherweise auch in ganz normale Familienbindungen. Ein Kinderwunsch in der Pflegefamilie ist daher eine gute Voraussetzung für ein Pflegekind - denn "erwünschte" Kinder erhalten ideale Entwicklungsbedingungen. Es ist abzulehnen, dass Pflegefamilien als "professionelle" Erziehungseinrichtungen bewertet werden, da dies bedeuten würde, dass explizit keine familiären Bindungen erwünscht sind. Pflegefamilien sind daher Partner der Jugendwohlfahrt, keine Erfüllungsgehilfen.
Pflegekinder haben nicht nur das Bedürfnis sondern auch das Recht auf primäre Bezugspersonen (Mutter/Vater) und sie weisen diese Rolle im Normalfall auch den Pflegeeltern nach einiger Zeit zu. Nennt man die Pflegefamilie "Ergänzungsfamilie" statt "Ersatzfamilie" und behandelt man die Pflegeeltern nur wie eine "Ergänzung" der leiblichen Familie, dann ignoriert oder verhindert man wissentlich das Bedürfnis und das Recht des Kindes nach primären Bezugspersonen. Man ignoriert oder verleugnet feste Bindungen, die zwischen Pflegeeltern und Pflegekind aufgebaut wurden.
Pflegefamilien tragen viel an Verantwortung und Pflichten und brauchen daher auch mehr Rechte - Übertragung der vollen Obsorge als Regelfall!
Als primäre Bezugspersonen des Pflegekindes und als Partner der Jugendwohlfahrt sollte man Pflegeeltern auch mehr Rechte einräumen. Im Idealfall sollte Pflegeeltern die volle Obsorge für die Pflegekinder dann übertragen werden, nachdem sich die neuen familiären Bindungen gefestigt haben. Ein psychologisches Gutachten, z. Bsp. nach einem halben Jahr nach der Übernahme des Kindes könnte Aufschluss darüber geben (nur ein Beispiel, der Zeitraum ist angelehnt an Adoptionsverfahren). Ohne diese Obsorge-Rechte können Pflegeeltern ihrer Funktion gemäß nicht ungehindert agieren.
Da man davon ausgehen kann, dass die Budgets für den Sozialbereich weiterhin eher sinken werden und die Jugendämter derzeit schon unter dem Sparkurs leiden, ist es nur logisch, wenn die Obsorge-Kompetenzen weg vom Jugendamt/leiblichen Eltern hin zu Pflegeeltern überträgt. Welchen Sinn macht es, SozialarbeiterInnen damit zu beschäftigen, den leiblichen Eltern eine Zustimmung zur Taufe via Jugendamt abzuringen, etc. ?
Würde man (durch Statistiken, etc.) allgemein anerkennen, dass Pflegekinder ihre Zukunft zum großen Teil dauerhaft in der Pflegefamilie finden, so würde man es nur logisch finden, dass man den Pflegeeltern auch die Obsorge überträgt. Die emotionale Elternschaft ist üblicherweise bei Pflegeeltern gegeben, wieso auch nicht die rechtliche?
Die spannende Frage dabei ist: Warum entnimmt man offensichtlich erziehungsunfähigen Menschen zwar die Kinder, belässt ihnen aber die Obsorge und somit die Entscheidungsgewalt? Eine offensichtliche Erziehungsunfähigkeit beinhaltet ja, dass leibliche Eltern nicht im Sinne des Kindes entscheiden können oder wollen. Es ist unlogisch und im Alltag mühsam, wenn leibliche Eltern oder die Jugendwohlfahrt die Obsorge behalten, sobald die Pflegekinder in einer Pflegefamilie Fuß gefasst und sich gebunden haben.