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Pflegeeltern neu dabei
Die Anstellung als (Krisen-)Pflegemutter/Pflegevater
Als Initiative des Vereins EfKÖ (Eltern für Kinder Österreich) entstand das Pilotprojekt im Jahr 1996 mit 20 angestellten Dauerpflegeeltern. Der Verein hat damals die Sozialarbeit in den Pflegefamilien übernommen, mit sehr engmaschiger Betreuung und Hausbesuchen. Diese 20 Dauerpflegeeltern sind großteils noch immer beim Verein angestellt.
Das gegenwärtige Anstellungsprojekt gibt es seit 2008. Der EfKÖ veranstaltet regelmäßig Pflegeelterntreffen (statt Dienststellenbesprechungen) und bietet individuelle Unterstützung und Beratung bei Alltagsproblemen, pädagogischen Fragen, Schwierigkeiten mit Ämtern und Behörden, juristischen und medizinischen Fragen etc.
Die MA11 bezahlt einen Beitrag für die Administration der Pflegeelternanstellung und Gehälter der Pflegeeltern, alle anderen Leistungen für Pflegeeltern werden vom Verein getragen.
Auszug aus der Seite des Vereins "Eltern für Kinder Österreich" (www.efk.at)
Seit 01.01.2008 gibt es in Zusammenarbeit mit der MA 11 und dem Verein „Eltern für Kinder Österreich“ als Anstellungsträger ein Projekt, bei dem Pflegeeltern, die folgende Bedingungen erfüllen, angestellt werden können:
Im Ausmaß von 20 Stunden im Monat sind von den Pflegeeltern sozialpädagogische Mehrleistungen (Ausfüllen von Dokumentationsbögen, Reflexion, Supervision, Dienstbesprechung und Fortbildungen) zu erbringen.
Anmerkung Igelkinder: Es sind weniger als 20 Stunden pro Monat nachzuweisen - defacto in den ersten drei Anstellungsjahren (danach deutlich weniger):
Fortbildung: Dauerpflegeeltern 3 Einheiten pro Monat / Krisenpflegeeltern 19 Einheiten pro Jahr
Pflegeelterntreffen: 2 x Jahr
Supervision: 2 x 2 Einheiten / Monat (Sommermonate ausgenommen)
Der Vorteil für Pflegepersonen besteht in der Sozialversicherung und Anrechenbarkeit für Pensionszeiten, sowie in der Anerkennung einer Profession allgemein. Das Entgelt beträgt monatlich 350,01 € brutto (Stand: 2008).
Für interessierte Familien bietet der Verein „Eltern für Kinder Österreich“ im Rahmen seiner zwei Beratungsstellen in
1160, Ottakringer Str. 217 – 221/2/R2,
Telefon : 01 / 368 71 91
sowie in
1190, Döblinger Hauptstr. 42/7,
Telefon: 0699/ 12 85 35 07
ein ausführliches Informations- und Beratungsgespräch als Entscheidungshilfe an.
Anmerkung Igelkinder: Achtung Nachteil: Wenn man noch einen andere Anstellung hat und diese verliert, kann man beim AMS kein Arbeitslosengeld beziehen, da man ja als angestellte Pflegemutter/Pflegevater ein Euro über Geringfügig verdient und somit voll versichert ist..
Außerdem: wenn das Pflegekind volljährig ist, erlischt auch die Anstellung! Das könnte zu Problemen führen, wenn man ansonsten zum Beispiel nicht berufstätig ist und alleinstehend (auch wegen Sozialversicherung, etc.) Manche Frauen entscheiden sich bis zur Pension als Krisenmana zu arbeiten - allerdings muß dies erst bewilligt werden (man kann sich also nicht darauf verlassen, dass diese Idee dann umsetzbar ist).
Der Verein Igelkinder hat beim Verein Eltern für Kinder schon angeregt, dass man diese Frauen nicht aus dem sozialen Netz fallen lässt einige Jahre vor der Pensionierung, sondern weiterhin zu gleichen Konditionen beschäftigt und als "Familienhelferin bei anderen Pflegefamilien oder Tagesmüttern" einsetzt. sie wären eine wertvolle Hilfe bei Arztbesuchen, kranken Kindern, etc.
Rechte und Pflichten der angestellten Pflegemütter / Pflegeväter
Dienstverpflichtungen
1. Teilnahme an Supervisions- und Reflexionsgruppen
Krisenpflegeeltern: 4 EH/MonatDauerpflegeeltern bis zum Ende des 3. Anstellungsjahres: 4 EH/Monat
Dauerpflegeeltern ab dem 4. Anstellungsjahr: 2 EH/Monat.
Die Supervisions-Einheiten müssen bestätigt werden. Sommermonate sind ausgenommen.
2. Themenzentrierte Fortbildung
Krisenpflegeeltern: 19 EH/Jahr
Dauerpflegeeltern bis zum Ende des 3. Anstellungsjahres: 3 EH/Monat
Dauerpflegeeltern ab dem 4. Anstellungsjahr: 0
Für Krisenpflegeeltern wird es spezielle Angebote geben, die aber auch von Dauerpflegeeltern besucht werden können. Die Fortbildungseinheiten müssen bestätigt werden. Sommermonate sind ausgenommen
3. Pflegeelterntreffen/Dienstbesprechungen
Diese finden 1 x/Monat statt und dauern jeweils 2 Stunden.
Jede Pflegemutter/jeder Pflegevater sollte 2 x im Jahr teilgenommen haben.
Sommermonate sind ausgenommen.
4. Verlaufsbesprechungen
Sind jene Besprechungen, die bei/mit der MA 11 stattfinden. Diese Besprechungen müssen bestätigt werden.
5. Dokumentation
EfKÖ arbeitet an einer Neugestaltung.
6. Wahrnehmung von Therapieangeboten und Umsetzung therapeutischer Vorgaben
Therapie-Termine, die mit dem Pflegekind wahrgenommen werden, müssen von dem Arzt bzw. Therapeuten bestätigt werden. Die Umsetzung der entsprechenden therapeutischen Maßnahmen wird vorausgesetzt.
7. Zusammenarbeit mit der MA 11 und anderen zuständigen Einrichtungen
Sämtliche Termine, die im Zusammenhang mit der MA 11 wahrgenommen werden, müssen bestätigt werden. (Hausbesuch der zuständigen MA 11-Sozialarbeiterin, Gerichtstermine, etc. Eventuell diesbezügliche Rücksprache mit EfKÖ). Der Durchrechnungszeitraum beträgt 1 Jahr.
Welcher Art müssen Fortbildungen sein?
Kriterien zur Anrechenbarkeit: Alle Fortbildungsangebote, die dem Pflegekind im weitesten Sinne zu Gute kommen und die Pflegeeltern in der Erziehungsarbeit und im Zusammenarbeit mit dem Pflegekind unterstützen (auch Homöopathie-Vortrag in Apotheke, Volkshochschulkurse für Erziehungsthemen, Schulvorträge, Kindergartenvorträge – bei Grenzfällen individuelle Abklärung mit dem EfKÖ).
Die Anstellung für Wiener Pflegefamilien
(aus dem Arbeitsbericht des Referat für Adoptiv und Pflegekinder 2007 in Wien)
Mit 31.12.2007 waren 148 Pflegepersonen angestellt. Die Anstellung wird besonders von den neuen Pflegeeltern gerne angenommen und ist stetig steigend.
Die Supervisionen werden vom Institut für Erziehungshilfe (child guidance clinic) angeboten und auch abgedeckt. Ein hoher Prozentsatz der angestellten Pflegeeltern nimmt dieses Angebot sehr gerne in Anspruch und fühlt sich äußerst professionell betreut.
Die Organisation des Fortbildungsbereiches, der sowohl den angestellten als auch den nicht-angestellten Pflegeeltern zur Verfügung steht, wird zur Gänze über das Referat für Adoptiv- und Pflegekinder abgewickelt. So wie im Vorjahr ist die Zahl der nicht-angestellten Pflegeeltern, die die Fortbildungen besuchen, neuerlich gestiegen (auf 23%). Das bedeutet, dass für viele Pflegeeltern nicht nur die Inhalte des Fortbildungsprogramms interessant sind, sondern sich auch der differenzierte Zugang als ein wichtiges Kriterium darstellt.
2007 wurden von den Pflegeeltern vor allem Fortbildungen, die die Pflegeeltern in ihrer Tätigkeit unterstützen sollten (FB zu Empowerment, Entspannung, etc.), in Anspruch genommen (=42%). Den zweit wichtigsten Themenbereich bildeten bereits pädagogische Themen (=24%).
Insgesamt wurden 73 Kurse und Seminare angeboten. Das ist gegenüber dem Vorjahr ein Plus von 62%. Leider mussten 2007 aber auch viele Kurse aufgrund der veränderten Bedingungen im Anstellungsbereich, durch Erkrankungen von ReferentInnen, geringer TeilnehmerInnenzahl abgesagt werden. Dafür wurden einige Themenschwerpunkte wegen ihrer großen Nachfrage zusätzlich eingeschoben.
Die Sozialarbeiterin des Referats für Adoptiv- und Pflegekinder versucht das Programm möglichst vielfältig zu gestalten und auch die Möglichkeit zusätzlicher Themenbereiche während des Fortbildungsjahres einzuschieben, aufrecht zu erhalten. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Pflegeeltern aus einem interessanten, abwechslungsreichen und professionellen Angebot wählen können.
Bewährt haben sich nach wie vor die verpflichtenden Fortbildungsangebote für Krisenpflegeeltern. Nur so kann gewährleistet werden, dass alle Krisenpflegeeltern in bestimmten Bereichen wie Entwicklungspsychologie von 0-3 Jahren oder zum Datenschutz laufend geschult sind.
Das Interesse an Fortbildungen sowohl bei den Pflegeeltern als auch bei den ReferentInnen ist weiterhin sehr hoch. Die Pflegeeltern werden als eine sehr engagierte und an Fortbildungen interessierte Gruppe erlebt und bringen sich auch selbst als Vortragende immer wieder ein.