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Infos für Pflegeeltern
Welche Rechte verbleiben bei den leiblichen Eltern?
Von der Obsorge verbleibt überlicherweise die Vermögensverwaltung bei den leiblichen Eltern, d.h. die Maßnahme der Jugendwohlfahrt betrifft meistens nur die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung.
Die leiblichen Eltern haben weiterhin das Recht auf persönlichen Verkehr und das Recht von wichtigen Angelegenheiten insbesondere Änderung des Vornamens oder Familiennamens, Änderung des Religionsbekenntnisses, Verzicht oder Erwerb einer Staatsangehörigkeit, vorzeitige Auflösung eines Lehr- oder Ausbildungsverhältnisses, rechtzeitig verständigt zu werden und sich in angemessener Frist dazu zu äußern.
Im Detail muss aber immer die konkrete Ausgestaltung des Pflegeverhältnisses berücksichtigt werden, insbesondere ob es sich um eine freiwillige Erziehungshilfe handelt oder ein Gerichtsbeschluss vorliegt.
Welchen Vertrag unterschreiben leibliche Eltern, wenn sie Ihre Kinder in Pflege geben?
Die leiblichen Eltern schließen mit dem Jugendwohlfahrtsträger eine freiwillige Vereinbarung der vollen Erziehung. Dem Jugendwohlfahrtsträger wird die gesamte Pflege und Erziehung und die gesetzliche Vertretung in diesem Bereich übertragen.
Kommt es nicht zu diesem Vertrag und ist an eine Rückkehr des Kindes in die Herkunftsfamilie nicht zu denken, stellt das Jugendamt den Antrag auf Übertragung der Obsorge bei Gericht.
Formen der Obsorgeregelungen
Im Pflegekinderwesen wird dem Jugendwohlfahrtsträger immer die Obsorge im Bereich der Pflege und Erziehung inklusive der gesetzlichen Vertretung in diesem Bereich übertragen – entweder durch eine freiwillige Vereinbarung mit den Eltern oder durch Gerichtsbeschluss.
In der Folge bevollmächtigt der Jugendwohlfahrtsträger die Pflegeeltern mit der Ausübung der Pflege und Erziehung und in der Regel auch in weiten Bereichen mit der gesetzlichen Vertretung.
Wie wird den leiblichen Eltern die dauerhafte Fremdunterbringung kommuniziert (wenn sie damit nicht einverstanden sind)?
Die dauerhafte Fremdunterbringung wird in aller Klarheit kommuniziert. Natürlich spielt Verdrängung auch in diesem Bereich eine große Rolle aber die SozialarbeiterInnen der Regionalstellen versuchen, alle weiteren Maßnahmen und Entscheidungen den leiblichen Eltern transparent zu machen.
Müssen leibliche Eltern auch Alimente zahlen, auch wenn Kinder gegen den Willen dieser Eltern in Pflege sind?
Ja, und diese Zahlungen (sofern sie eingehen) verbleiben zur Gänze beim Jugendamt (und Pflegeeltern erhalten das Pflegeelterngeld). Sollten Pflegeeltern die Obsorge beantragt haben seit 2007 und deshalb kein Pflegeelterngeld erhalten, kann gegenüber den leiblichen Eltern Alimente geltend gemacht werden. Dabei unterstützt Sie die Sozialarbeiterin, das RAP oder die Rechtsberatung der MA11.