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Die Bewerbung für ein Pflegekind

Pflegeeltern werden



Der erster Kontakt mit der MA11 (dem Jugendamt)

Die Erstinformation erfolgt in Wien meist über die Servicestelle (MAG ELF-Servicestelle: Telefon 01 / 4000 / 80 11). Ein persönlicher Gesprächstermin erfolgt innerhalb ein paar Wochen.

Im Rahmen der Bewerbung als Pflegeeltern/Mama/Papa ist es notwendig über die Fähigkeiten der Bewerber zu sprechen.

Ein wichtiger Teil, neben der Klärung der Motivation ist auch erkennen zu können, welche Situationen für eine Familie/ein Paar/Einzelpersonen nicht bewältigbar erscheinen.

Für beide Seiten, sprich Behörde und BewerberInnen ist es notwendig, dass in diesem Verfahren die realen Voraussetzungen (Wohnungsgröße, Finanzielle Mittel, Zeitkapazität, Gesundheit, Vorstrafenregister) abgeklärt werden und die BewerberInnen möglichst eine realistische Vorstellung vom Pflegeeltern-Sein erhalten.

Pflegeeltern-Werber aus den anderen Bundesländern wenden sich bitte an die jeweilige Jugendabteilung / Jugendwohlfahrt.



Die Voraussetzung für die Vermittlung eines Kindes

Die vermittelnde Stelle in Wien ist das RAP (Referat für Adoptiv- und Pflegekinder, Lustkandlgasse 50, 1090 Wien), die Betreuung nach der Vermittlung übernimmt eine Sozialarbeiterin des Bezirkes.

Dauerpflege-Eltern:Für Pflegemamas und –Papas gilt: Es können Einzelpersonen (Männer und Frauen) oder Paare sein (heterosexuell oder homosexuell), eine Ehe ist nicht notwenig, die Österreichische Staatsbürgerschaft nicht notwendig, ein gültiger Aufenthaltstitel ist notwendig in Verbindung mit sehr guten Deutschkenntnissen.

Man muss sich finanziell selbst erhalten können. Alter: Männer & Frauen als Dauerpflegeeltern: ca. ab 25 Jahren (Lebenserfahrung notwendig), zum Altersverhältnis: das RAP gewährt ein großzügiges Eltern-Kind-Altersverhältnis (älteste Pflegemama bei Übernahme eines Kindes knapp über 50), Eltern bis ca. 45 Jahre bekommen auch noch Säuglinge vermittelt.

Falls es leibliche Kinder in der Dauer-Pflegefamilie gibt, dann muss das jüngste Kind über 2 Jahre alt sein.





Krisenpflege-Eltern:
Für Krisenpflegemamas und -Papas gilt: Einzelpersonen (Männer und Frauen) und Paare (heterosexuell und homosexuell) ab dem Alter von ca. 25 Jahren (Lebenserfahrung notwendig), die Ehe ist nicht notwenig, eine Österreichische Staatsbürgerschaft nicht notwendig, ein gültiger Aufenthaltstitel ist notwendig, in Verbindung mit sehr guten Deutschkenntnissen.

Man muss sich finanziell selbst erhalten können. Erfahrung mit Kindern sind notwendig (entweder eigene Kinder oder pädagogische Erfahrung).

Falls es leibliche Kinder in der Krisenfamilie gibt, dann muss das jüngste Kind über 2 Jahre alt sein.




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