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Infos für Pflegeeltern
Ein zentrales Thema für Pflegeelternwerber ab er auch für Pflegeeltern ist die Frage nach der Sicherheit. Als Verein für Pflegefamilien und Betroffene sehen wir die Situation vielleicht ein wenig anders als das vermittelnende Jugendamt, denn wir sehen uns nicht als "Familie auf Zeit" (diese Definition haben wir noch nie aus dem Mund einer Pflegefamilie gehört). Denn anders als in einer Wohngemeinschaft leben Pflegefamilien sehr intensive Bindungen.
Wenn man mit Pflegefamilien spricht, die auch leibliche Kinder haben, so wird einem immer wieder bestätigt, dass kein Unterschied punkto Status oder Zuwendung und Liebe gemacht wird - auch erwachsene Pflegekinder empfinden meist so, dies wurde uns in vielen Gesprächen bestätigt. Eine berechtigte Frage ist daher, wie die "Sicherheit" von Pflegefamilien einzustufen ist.
Wenn man auch nicht von der Statistik auf jeden Einzelfall schließen kann, so kann man aber sagen, dass eine umfassende Vorab-Abklärung durch das Jugendamt die Sicherheit der Pflegefamilien bestärkt und von allen Pflegefamilien sehr willkommen ist.
Im Jahr 2008 sind - vermutlich aus Gründen umfassender Vorab-Recherche durch das Jugendamt - nur 2 von insgesamt 1242 Pflegekindern zur leiblichen Familie zurückgegangen.
(siehe dazu den Bericht des Referat für Adoptiv- und Pflegefamilien 2008)
Frage an die MA11, Brigitte Winna (Statement 2006):
Das Leitbild der „Rückführung in die leibliche Familie“ und die Realität
Bei der Rückführung steht immer die Situation des Kindes im Vordergrund, Kriterien sind hier dessen Alter und Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Unterbringung und die Dauer der Unterbringung. Das zeitliche Erleben des Kindes und Bindung und Integration in der Pflegefamilie sind ausschlaggebend. Nachrangig ist hier die weitere Entwicklung der Lebenssituation der Herkunftsfamilie.
Rückführungswünsche der Herkunftsfamilie werden selbstverständlich sehr oft geäußert und teilweise bei Gericht beantragt – tatsächliche Rückführungen zur Herkunftsfamilie finden in der Praxis sehr selten statt; teilweise ist dabei auch eine krisenhafte Situation in der Pflegefamilie ausschlaggebend (z.B Trennung/Verlust eines PE-Teils) oder Loyalitätsproblematik des Pflegekindes (vor allem im Anfangsstadium der Pflegeunterbringung oder in der Pubertät).
Gerichtsentscheidungen benötigen leider meist einen monatelangen Zeitraum - oft auch über ein Jahr hinaus, da Verfahrensabläufe und Fristen beachtet werden müssen und unter anderem auch Sachverständige hinzugezogen werden. Auch RichterInnen und Sachverständige gehen bei ihren Entscheidungen und Gutachten von der Situation des Kindes aus und kommen in den seltensten Fällen zu einer dem Jugendwohlfahrtsträger gegensätzlichen Einschätzung.
Die aktuelle Situation
(aus dem Arbeitsbericht des Referat für Adoptiv und Pflegekinder 2008 in Wien)
Beendigung von Pflegeverhältnissen
2008 wurden 35 Pflegeverhältnisse beendet: Dies erfolgt durch Gründung eines eigenen Haushaltes/Verselbständigung, durch Rückkehr des Pflegekindes zu seinen Eltern/Verwandten, durch Adoption, durch eine Unterbringung in einer WG/Heim/Krize/Krisenpflege oder auch durch Wechsel in eine andere Pflegefamilie und durch Übersiedlung in eine Einrichtung um eine Ausbildung zu tätigen.
Die Gründung eines Haushaltes/Verselbständigung ist nach wie vor die höchste Zahl bei den Beendigungen, wobei die meisten jungen Erwachsenen weiterhin bei den Pflegeeltern wohnen. Bei 4 jungen Erwachsenen wurde das Pflegeelterngeld eingestellt, das sie weder eine Lehr- noch Schulausbildung absolvierten.
Die Zahl der Kinder, die nach einer kurzen Zeit in der Pflegefamilie wieder in ihre leibliche Familie zurückkehren ist nach wie vor gering und betrifft sowohl die Unterbringung von Kindern in Pflegefamilien im Bundesland als auch in Wien. (laut Grafik des RAP sind das zwei Kinder im Jahr 2008)
2008 wurde 1 Kind von seiner Pflegefamilie im Bundesland adoptiert. Bei einem Wiener Pflegekind wurde der Pflegefamilie die Obsorge gerichtlich übertragen. Die zweitgrößte Gruppe bilden die Unterbringung der Pflegekinder in einer WG/Heim oder auch vorübergehend in einem Krisenzentrum/Krisenpflegefamilie.
Gerade in der Pubertät ist manchmal die Trennung zwischen Pflegeeltern und Pflegekindern unumgänglich. Hier versuchen die SozialarbeiterInnen mit den SozialpädagogInnen die Kontakte zur Pflegefamilie möglichst aufrechtzuerhalten, um so eine Entspannung in dieser oftmals schwierigen Lebensphase zu erreichen.
Aufgrund schwerer frühkindlicher Deprivationen sind auch immer wieder jüngere Kinder von einem neuerlichen Abbruch des Pflegeverhältnisses betroffen.
Die meisten Verselbständigungen gab es im Bundesland. Hier liegt das Alter bei 19 Jahren. Nach wie vor kommt es im Bundesland immer wieder zu Unterbringung in einer Einrichtung aufgrund von Ausbildungszwecken.