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Formen der Pflegschaft
Welche Kinder werden zu Dauerpflegeeltern vermittelt? (am Beispiel Wien)
Der Jugendwohlfahrtsträger setzt Maßnahme erst dann, wenn das „gelindestes Mittel“ die Fremdunterbringung bei einer Pflegefamilie ist. Dies ist der Fall, wenn eine massive Gefährdung des Kindes im leiblichen Umfeld gegeben ist (Gewalt, Versorgungsdefizite, seelische Defizite).
Es geht Gefährdungsmeldung voran, die Regionalstelle der MA11 dokumentiert und trifft Entscheidung für die Unterbringung bei einer Pflegefamilie (Krisenpflege und Langzeitpflege).
Das RAP (Referat für Adoptiv- und Pflegekinder in Wien) erhält von der Regionalstelle den Vermittlungsauftrag und bringt die Kinder entsprechend ihren Bedürfnissen unter.
Zumeist sind es sehr junge Kinder (0 - Vorschulalter), die zum Zeitpunkt der Unterbringung nicht die Möglichkeit haben, in ihrer Familie aufzuwachsen (starke defizitäre Ursachen mit massiven Gefährdungsmomenten).
Hier muss der Jugendwohlfahrtsträger auch dem Gesetz nachkommen, das besagt (§ 34. (2)): "Ist die volle Erziehung erforderlich, so haben, vor allem bei Säuglingen und Kleinkindern, Pflege und Erziehung bei Personen gemäß § 27 Abs. 6 und in einer geeigneten Pflegefamilie den Vorrang."
Und wann kommt es zu der Entscheidung für Fremdunterbringung?
Wenn sich in der Krisenunterbringung herausstellt, dass eine Rückkehr in die leibliche Familie auch mit Unterstützungsmaßnahmen der MAG ELF nicht möglich ist, wird der Auftrag zur Vermittlung an Dauerpflegeeltern gegeben.
Für diese Entscheidung wird natürlich auch die leibliche Verwandtschaft rund um das Pflegekind miteinbezogen, die wäre die erste Wahl bei der Fremdunterbringung – ist auch das aus verschiedenen Gründen nicht möglich, wachsen Kinder bei Dauerpflegeeltern auf.
Die Dauerpflegeeltern werden meist durch die Jugendwohlfahrt (oder in Vorarlberg durch den Pflegekinderdienst) vermittelt und müssen - je nach Bundesland verschieden - bestimmte Eigenschaften erfüllen. Weitere Details dazu finden Sie in den Bundesländerinfos.
Da die Pflegefamilie für die Kinder schon aufgrund des Bindungswunsches des Kindes ab der Übernahme zur "Ersatzfamilie" wird (nicht zur "Ergänzungsfamilie") - siehe dazu die Diskussion "Ersatzfamilie oder Ergänzungsfamilie?" - ist es unbedingt notwendig, dass vor der Vermittlung in Dauerpflege alle Eventualitäten einer Rückführung ausgeräumt werden.
Ist die Bewertung der Rückführungsoptionen übereilt oder schlampig ausgeführt, besteht die Gefahr, dass der leiblichen Familie, dem Kind ein Unrecht und auch den Pflegeeltern damit ein großes Leid angetan wird.
Wir Pflegefamilien freuen uns natürlich über die Erfüllung unseres Kinderwunsches und die über die Annahme eines Pflegekindes - aber sicher nicht zu dem Preis, dass Unrecht an leiblichen Eltern oder Kindern geschieht oder akzeptiert wird.
Deshalb setzen wir uns als Verein dafür ein - auch schon im Eigeninteresse, dass der Jugendwohlfahrt ausreichend Ressourcen und Zeit eingeräumt wird, eine umfangreiche und aussagekräftige Bewertung der Situation samt Abklärung aller Rückführungsmöglichkeiten vorab durchzuführen. Absehbar unklare oder unsichere Fälle dürfen - zum Wohle aller Parteien- nicht in Dauerpflegefamilien vermittelt werden.
Aktuelle Infos zum Thema "Dauerpflege" (in Wien) gibt es im Bericht des Referat für Adoptiv- und Pflegekinder 2009 - siehe dazu diese Seite.