Igelkinder - Die Seite für Pflegefamilien in Österreich


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Das Jugendamt

Infos für Pflegeeltern



Welche Formen der Fremdunterbringung gibt es?

Krisen-, Langzeitpflege und institutionelle Unterbringung.



Was leistet der Sozialarbeiter der leiblichen Eltern?

Ansprechperson der Herkunftsfamilie für Vereinbarung und Ablauf der Kontakte zum Kind und bei Rückgabewünschen; unterstützt die Herkunftsfamilie bei der Trauerarbeit, um die Fremdunterbringung zu akzeptieren und aufzuarbeiten.


Was leistet der Sozialarbeiter der Pflegeeltern?

Beratung und Begleitung der Pflegeeltern und der Kinder in der Pflegefamilie, d.h. Ansprechpartner für „alle“ Problemstellungen und Fragen. Ferner erfüllt er/sie den gesetzlichen Auftrag der Pflegeaufsicht, die einmal jährlich stattzufinden hat und verfasst dazu einen ausführlichen schriftlichen Pflegebericht, der die aktuelle Situation der Pflegefamilie, Befindlichkeit und Entwicklung des Pflegekindes, Kontakte zur Herkunftsfamilie und Reflexions- und Kooperationsbereitschaft der Pflegeeltern dokumentiert.
Darüber hinaus Begleitung der Pflegefamilie nach Bedarf in Form von Hausbesuchen, Gesprächen in der Regionalstelle, Telefonaten etc.– Intensität hier abhängig vom Stadium des Pflegeverhältnisses, Entwicklungsphase des Kindes, auftretenden Krisen.

Zu Beginn der Pflegeunterbringung und in heiklen Situationen Begleitung der Besuche der Herkunftsfamilie an einem neutralen Ort.



Wie oft tauschen sich Sozialarbeiterin der leiblichen Eltern mit Sozialarbeiterin der Pflegeeltern aus?

Austausch bei Bedarf überwiegend telefonisch, aber auch mittels schriftlichem Bericht und persönlichen Gesprächsterminen; in regelmäßigem Abstand und bei Bedarf Fallverlaufsbesprechungen mit Teilnahme von Pflegeeltern und leiblichen Eltern.


Welche Ereignisse sollten von den Pflegeeltern an die Sozialarbeiterin gemeldet werden?

Wichtige Ereignisse das Pflegekind betreffend wie eine schwere Erkrankung oder ein längerer Spitalsaufenthalt, längere Auslandsaufenthalte sollten dem/der SozialarbeiterIn mitgeteilt werden; bei massiven Krisen/Problemen (entwicklungsbedingt oder Besuchskontakte betreffend) oder bedeutenden Entscheidungen wie Schule/Ausbildung finden Pflegeltern Beratung und Unterstützung bei „ihrem/r“ SozialarbeiterIn. (Brigitte Winna, MA11)


Frage an das RAP: Das Leitbild der „Rückführung in die leibliche Familie“ und die Realität (Statement 2006)

Sobald eine Gefährdungsmeldung eingeht, ist der Auftrag der Jugendwohlfahrt das „gelindeste Mittel“ zur Besserung der Situation des Kindes anzuwenden. Wenn eine zeitweilige Herausnahme eines Kindes aus dem leiblichen Familienverband (zu einer Krisenfamilie) das gelindeste Mittel ist, dann muss in diesen paar Wochen der Fremdunterbringung eruiert werden, was geleistet werden muss um das Kind wieder in die leibliche Familie zurückzubringen. Kommt das Jugendamt zu dem Schluss, dass eine Rückkehr in die leibliche Familie unrealistisch ist, dann wird das Kind in Dauerpflege untergebracht. '
Es gibt in Österreich ein starkes Elternrecht – das Kindeswohl geht aber bei einer Jugendamts-Entscheidung immer vor – die Entscheidung für die Unterbringung wird nicht leichtfertig gefällt und ist immer massiv begründet – aber prinzipiell haben die leiblichen Eltern immer das Recht, eine gerichtliche Rückführung zu beantragen.


Das Leitbild der „Rückführung in die leibliche Familie“ und die Realität

Bei der Rückführung steht immer die Situation des Kindes im Vordergrund, Kriterien sind hier dessen Alter und Entwicklungsstand zum Zeitpunkt der Unterbringung und die Dauer der Unterbringung. Das zeitliche Erleben des Kindes und Bindung und Integration in der Pflegefamilie sind ausschlaggebend. Nachrangig ist hier die weitere Entwicklung der Lebenssituation der Herkunftsfamilie.

Rückführungswünsche der Herkunftsfamilie werden selbstverständlich sehr oft geäußert und teilweise bei Gericht beantragt – tatsächliche Rückführungen zur Herkunftsfamilie finden in der Praxis sehr selten statt; teilweise ist dabei auch eine krisenhafte Situation in der Pflegefamilie ausschlaggebend (z.B Trennung/Verlust eines PE-Teils) oder Loyalitätsproblematik des Pflegekindes (vor allem im Anfangsstadium der Pflegeunterbringung oder in der Pubertät).

Gerichtsentscheidungen benötigen leider meist einen monatelangen Zeitraum - oft auch über ein Jahr hinaus, da Verfahrensabläufe und Fristen beachtet werden müssen und unter anderem auch Sachverständige hinzugezogen werden. Auch RichterInnen und Sachverständige gehen bei ihren Entscheidungen und Gutachten von der Situation des Kindes aus und kommen in den seltensten Fällen zu einer dem Jugendwohlfahrtsträger gegensätzlichen Einschätzung.


Frage an das RAP: Sind Pflegeeltern in erster Linie „Mitarbeiter des Jugendamtes“ oder private Familien? Wie definiert das RAP seine Pflegefamilien?

Pflegefamilien sind Kooperationspartner der Jugendwohlfahrt und private Familien. Bei Gerichtsverfahren kann es sein, dass man zum Teil ein wenig öffentlich wird, das ist der Unterschied zu „traditionellen“ Familien aus Sicht des RAP.


Kritikpunkt: Trotz mehrmaliger Entnahme eines Kindes „jedes Kind eine neue Chance“ - Schaden des Kindeswohl durch zu langen Verbleib in „amtsbekannten“ Familien?


Schon öfters hat man von erfahrenen Krisenpflegemüttern die Kritik am Jugendamt hören können, dass ihrer Ansicht nach zu spät in kritische Familiensituationen eingegriffen bzw. bei Geschwisterkindern den leiblichen Eltern zu oft und zu großzügig eine weitere neue Chance zum Aufziehen eines weiteren Kindes eingeräumt wurde. Einige Krisenmütter bemängeln, dass durch den (scheinbar vorhandenen Leitsatz des Jugendamtes) "jedes Kind eine neue Chance für leibliche Eltern" wertvolle Zeit für die jüngeren Geschwisterkinder vergeudet wird. Kinder würden mitunter dann durch weitere Traumatisierung bzw. weil sie schon älter sind, schwerer zu vermitteln sein bzw. könnten dann nur mehr in einem Heim / einer WG untergebracht werden.

Einige Krisenmütter verlangen weniger Toleranz für "amtsbekannte" Familien und mehr Engagement im Sinne des Kindeswohl / bzw. Kinderschutz.


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