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Aufenthaltstitel für Pflegekinder

Infos für Pflegeeltern > Pflegekinder ausländischer Herkunft


Manche Pflegekinder verfügen nicht über die Österreichische Staatsbürgerschaft und sind auch nicht Staatsbürger anderer EU-Länder - für sie gilt es, einen Antrag auf Aufenthalt zu stellen.


ACHTUNG diesbezüglich gibt es eine Gesetzesänderung:

Verlängerungsanträge für Pflegekinder rechtzeitig stellen!

Mit
1. April 2009 tritt folgende gesetzliche Änderung in Kraft:

Verlängerungsanträge für Aufenthaltstitel müssen VOR Ablauf des Aufenthaltstitels gestellt werden. NACH Ablauf des Aufenthaltstitels gestellte Anträge gelten ab 1.April 2009 als ERSTANTRÄGE, die bei der österreichischen Vertretungsbehörde im Herkunftsland gestellt werden müssen.

Da es laut Rückfrage bei der MA35 keine eigenen Sonderregelungen für Pflegekinder gibt, hieße das in letzter Kosequenz, dass auch für ein ausländisches Pflegekind ein Antrag bei der österreichischen Botschaft / Konsulat im Herkunftsland des Kindes gestellt werden müßte!
Um es klarzustellen (weil es scheinbar mißverständliche Interpretationen gab): Das ist keine Option und davon ist absolut abzuraten. Die MA35 wird sich bemühen mit Ihnen gemeinsam Lösungen zu finden, ohne dass ein Antrag im Ausland gestellt werden muß.


Bitte beantragen Sie deshalb die Verlängerung des Aufenthaltstitels für das Pflegekind rechtzeitig VOR Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Die Pflegekinder verlieren sonst ihr Aufenthaltsrecht!


Hier finden Sie ein Infoblatt der MA35 (pdf-Download)



KONTAKT MA 35:
Allgemeine Anfragen, Anliegen, Lob und Beschwerden: Hotline: 01/ 4000 - 35 35

KundInnenservicezentrum:
Dresdnerstraße 93, EG
1200 Wien

Mo,Di,Do,Fr.
08:00-12:00h
Do 15:30-17:30h

Mailanfragen: service@ma35.wien.gv.at


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