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Ambivalente Anforderungen an Pflegefamilien

Hintergrund & Kommentare


Konträre Anforderungen an Pflegefamilien - wie geht man mit der Ambivalenz um?


Die Rolle der Pflegekinder in der Gesellschaft und die Motivation, ein Pflegekind aufzunehmen, hat sich in den letzten Jahrzehnten gewandelt. Es gibt leider immer noch einige Fachleute im Pflegekinderwesen, die es nicht gerne sehen, wenn Pflegefamilien diese Forderung "eine normale Familie mit tiefen Bindungen zu sein" offen und laut sagen, weil die Wunschvorstellung einer "Rückführungsoption" gegenüber den leiblichen Eltern für sie ja noch immer Raum steht (und für sie im Raum stehen bleiben muss - mehr dazu im Kapitel "Ergänzungsfamilie oder Ersatzfamilie").


Fachleute und Entscheidungsträger mit dieser Einstellung halten sich damit zwar alle Optionen offen, aber man könnte sagen, diese Haltung ist gleichzeitig entscheidungsschwach und geht auf Kosten der Pflegefamilien und Pflegekinder und im weiteren Sinn auch auf Kosten der leiblichen Eltern, denen dadurch ein unrealistisches Trugbild präsentiert und aufrechterhalten wird. Man könnte meinen, sie hätten sich noch nie mit den Grundlagen und Auswirkungen der Bindungstheorie oder Kinderpsychologie beschäftigt.

Pflegeeltern zeigen in den meisten Fällen ehrliches familiäres Engagement für das Pflegekind - und das ist - auch aus psychologischer Sicht äußerst zuträglich für das Kind, das wissen inwzischen auch schon Laien.
Jegliche Beziehungs-Ambivalenz, auch ausgelöst durch äußere Umstände, führt zu ungebundenen, unsicheren Kindern.

Es gibt also nicht wenige Pflegefamilien, die - wenn sie eine/n SozialarbeiterIn mit der oben beschriebenen Ansicht zugeteilt sind - aus diesen konträren Anforderungen eine Doppelrolle spielen müssen - vor dem Jugendamt "nur" eine Pflegefamilie als braver Erfüllungsgehilfen, eventuell auch nur auf Zeit und als "Ergänzung" zur leiblichen Familie - für Ihre Kinder daheim sind dann aber vollwertige Eltern und eine echte "Ersatzfamilie" geworden. (Wir möchten anmerken, dass es sehr wohl auch SozialarbeiterInnen gibt, die diese Problematik kennen und zum Wohle der Pflegefamilien agieren - aber dann stecken sie meist selbst in dieser "Zwickmühle" zwischen unrealistischer "öffentlicher" Anforderung und gelebter Realität.)

Wenn man sich dieser Doppelrolle nicht bewusst stellt und sie bewusst spielt, kann es einen dabei innerlich zerreißen (Auswirkungen dieses Konfliktes bekommen viele Pflegeeltern zu spüren) - die Bewährungsproben sind zum Beispiel beunruhigende Obsorge-Verfahren oder Besuchskontakte, die ohne Rücksicht auf das Kindeswohl durchgezogen werden, obwohl der Sinn für Pflegeeltern nicht ersichtlich ist (mehr dazu im Kapitel "Sinn und Unsinn von Besuchskontakten").

Als Pflegeelternverein sind wir der Ansicht, dass diese ambivalente Denkweise in den Köpfen von gutausgebildeten SozialarbeiterInnen und RichterInnen heutzutage nichts mehr verloren haben darf. Und dass man Pflegefamilien den Wunsch nach Sicherheit nicht absprechen darf - schon im Sinne des Kindeswohl.

Es gibt bei den Gründen, die zu einer Entnahme aus der leiblichen Familie führen eine Wiederholungsdynamik von Generation zu Generation. Und oft ist es so, dass nur das Aufwachsen bei Pflegeeltern diesen "Elendszirkel" unterbrechen kann.


Eine liebende und bemühte Pflegefamilie ist daher für ein Kind eine viel bessere Wahl als die eventuelle (und statistisch gesehen eher unrealistische) Option auf Rückführung zu den leiblichen Eltern.


Um dem Pflegekind die Sicherheit einer Familie zu geben, braucht man als Pflegefamilie selbst Perspektiven und Sicherheiten. Um als Pflegeeltern Vertrauen geben zu können, muss man selbst Vertrauen in das System haben, dass das Kind bleiben kann.

Wenn also bei der Jugendwohlfahrt die Entscheidung gefallen ist, dass ein Kind fremduntergebracht wird, dann muss man den Pflegeeltern auch die Sicherheit geben, dass es bleiben kann. Alles andere würde zu ambivalenten Ausformungen führen, in denen vor allem die Kinder die Leidtragenden wären.

Sie wären zerrissen zwischen zwei Familien, unfähig sich entscheiden zu können, welcher der Vorzug zu geben ist. Das Ergebnis wäre, dass sich diese Kinder bei keiner Familie binden würden aufgrund eines Loyalitätskonfliktes. Wer überall daheim ist, hat keine Heimat und ist heimatlos.

Kinder binden sich (nach ihrer persönlichen Zeit) an die Pflegefamilie, wer diese Bindung ignoriert oder sogar behindert, um eine eventuelle Rückführungsoption zu den leiblichen Eltern offen zu halten, der arbeitet gegen das natürliche Bedürfnis des Kindes nach Sicherheit und dessen Recht auf primäre Bezugspersonen und arbeitet somit eindeutig gegen das Kindeswohl.


Wir fordern daher als Pflegefamilienverein Sicherheit in Form von vermehrten Obsorgeübertragungen - und eine psychologische Herangehensweise von Entscheidungsträgern (SozialarbeiterInnen / RichterInnen) - bereits gebundene Pflegekinder darf man nicht mehr aus den Pflegefamilien reissen, nur weil sich die Umstände in der Ursprungsfamilie geändert haben - solche Entscheidungen wären zwar eine Belohnung für "geläuterte" leibliche Eltern, aber diese Form der "Belohnung " geht auf Kosten des Kindeswohl.



Ein vermutlich seltsames Beispiel, aber...

Es käme ja auch kein/e RichterIn auf die Idee, eine intakte Ehe zu scheiden, weil die Mutter des Ehemannes einen Antrag bei Gericht gestellt hat, weil sie gerne wieder Ihren Sohn bei sich daheim hätte (statt ihn bei der Schwiegertochter zu belassen). Bei Erwachsenenen versteht und akzeptiert man im Allgemeinen, dass die Bindung unter Eheleuten (also nichtverwandten Personen) mitunter größer ist als zur jeweils leiblichen Familie - bei Kindern wird dieser Umstand leider zu oft ignoriert und die leibliche Elternschaft manchmal um jeden Preis hochgehalten.


Pflegekinder und Pflegeeltern fürchten sich mitunter jahrelang vor einem vom Gericht stattgegebenen Rückführungsantrag - obwohl die Bindung zueinander qualitätsvoll und intensiv ist. Vielleicht liegt es daran, dass sich die Gesellschaft - und leider auch so manche Fachleute - noch nicht ausreichend vom Gedanken verabschiedet haben, Kinder wären bis zur Volljährigkeit Eigentum ihrer leiblichen Eltern. Und man kann bei jeder dieser gerichtlichen Entscheidungen nur hoffen, dass der Fokus wirklich auf das Kindeswohl gelegt wird und RichterInnen hoffentlich nicht davon ausgehen, dass Kinder persönliches Eigentum der leiblichen Eltern sind.







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