Igelkinder - Die Seite für Pflegefamilien in Österreich


Direkt zum Seiteninhalt

Hauptmenü


Erfahrungsbericht: Pflegeeltern mit ausländischem Pflegekind

Ein Pflegekind aufnehmen > Pflegekinder ausländischer Herkunft


Wir nehmen ein Pflegekind mit nichtösterreichischer Staatsbürgerschaft auf

Ein Erfahrungsbericht


Die Freude war groß: Wir durften einen wenige Tage alten Säugling zu uns aufnehmen. Dass der kleine Wurm vom Teint und der Haarfarbe uns nicht ähnlich sah, war da leicht zu verschmerzen. Auch dass es keinen österreichischen Pass hatte war kein Problem - diese folgten aber sehr rasch! Dies ist ein Erfahrungsbericht über die Probleme die auf Pflegeeltern in Österreich zukommen können, wenn das Pflegekind keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzt.

Die zuständige Sozialarbeiterin teilte uns mit, dass für den benötigten Aufenthaltstitel die leibliche Mutter zuständig sei. Diese stellte auch einen entsprechenden Antrag bei der Fremdenpolizei. Da ohne gültigen Aufenthaltstitel ein Bezug von Familienbeihilfe nicht möglich ist, ein positiver Bescheid für die Familienbeihilfe für den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes benötigt wird und dieses wiederum nötig ist, damit das Kind krankenversichert ist, baten wir die Fremdenpolizei uns sofort zu verständigen, wenn der Aufenthaltstitel ausgestellt wird.

Dann geschah drei Wochen gar nichts. Nach einem weiteren Anruf bei der Fremdenpolizei wurde uns mitgeteilt, dass der Antrag vorläufig beiseite gelegt wurde, da das Einkommen der Mutter nicht ausreicht, um einen positiven Aufenthaltstitel für das Kind ausstellen zu können. Wir durften unsere Lohnzettel und Einkommensteuerbescheide nachreichen und wir bekamen tatsächlich einen Aufenthaltstitel: Befristet auf ein Jahr. Und mit dem Hinweis, dass im nächsten Jahr unbedingt ein gültiger Reisepass vorliegen muss. Die Sozialarbeiterin meinte wiederum, dafür sei die leibliche Mutter zuständig und man werde sich darum kümmern, dass diese den Reisepass besorgt.

Dann geschah wieder ein dreiviertel Jahr gar nichts. Nach Urgenz und einigem hin und her meinte die Sozialarbeiterin, sie habe beim Land nachgefragt, und auch für einen ausländischen Reisepass seien die Pflegeeltern zuständig, dies falle unter "rechtliche Vertretung" des Pflegekindes. Nach mehreren Anrufen bei der Botschaft des Landes konnte in Erfahrung gebracht werden, dass entweder die leibliche Mutter den Antrag stellen muss, oder beide Pflegeeltern samt Kind müssen mit gerichtlich beeideter Übersetzung der Pflegschaftsverträge zur Botschaft pilgern und können so den Antrag auch stellen. Die Ausstellung des Passes würde ca. ein Jahr dauern…

Also wurde ein Termin bei der Fremdenpolizei vereinbart, dass vor Ablauf der Aufenthaltsbewilligung des Kindes sicher kein Reisepass vorliegen wird. Der zuständige Sachbearbeiter schien auch ratlos und meinte, er müsse selbst bei der Landesregierung nachfragen. Aber abschieben kann man das Kind ohnehin nicht, im schlimmsten Fall sei ein Antrag beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu stellen, dieser dauere allerdings ein paar Jahre!

Nun, uns wurde wieder ein Aufenthaltstitel ausgestellt: Gültigkeit wieder für ein Jahr.

Der Antrag auf Erteilung einer ausländischen Geburtsurkunde wurde amtswegig eingereicht. Einige Monate nach diesem Antrag erhielten wir ein Schreiben von der Botschaft, dass der Antrag nicht bearbeitet werden kann, da der Pflegevertrag vom zuständigen Gericht des Herkunftslandes genehmigt werden muss…

Nach 16 Monaten haben wir immer noch keinen Reisepass für unser Pflegekind und wir leben weiter im Ungewissen. Wer die Kosten für die Ausstellung des Passes übernimmt, ist auch noch unklar. Wenigstens die Übersetzungskosten wurden von der zuständigen Bezirkshauptmannschaft übernommen. Eine Reise ins Ausland ist unmöglich. Über eine Namensänderung für das Pflegekind brauchen wir wohl gar nicht nachzudenken (das Namensänderungsgesetz gilt klarerweise nur für österreichische Staatsbürger). Um einen Reisepass zu bekommen ist noch mindestens eine Reise nach Wien zur Botschaft erforderlich und ob wir diesen dann auch wirklich erhalten, wissen wir nicht.



Dies soll die Schwierigkeiten mit einem ausländischen Pflegekind aus unserer subjektiven Sicht darstellen. Hier noch ein paar Tipps aus unserer Erfahrung:


1. Gehen Sie davon aus, dass sich Ihre zuständige Sozialarbeiterin der rechtlichen Lage von ausländischen Pflegekindern nicht bewusst ist. Scheuen Sie sich nicht davor, direkt bei der Landesregierung anzufragen.

2. Ergreifen Sie die Initiative und warten Sie nicht darauf, dass die leiblichen Eltern tätig werden.

3. Stellen Sie jedenfalls einen Antrag auf Aufenthaltsbewilligung, auch wenn Sie nicht alle benötigten Unterlagen haben. Stellen Sie in diesem Fall gleichzeitig einen Antrag auf Heilung eines Verfahrensmangels gemäß § 19 Abs. 8 NAG wegen Nichtvorlage von erforderlichen Urkunden oder Nachweisen, wenn deren Beschaffung für den Fremden nachweislich nicht möglich oder nicht zumutbar war.

4. Stellen Sie einen Antrag auf Sonderbedarf, wenn Ihnen Kosten für die Besorgung benötigter Dokumente entstehen. Die Rechtslage ist auch hier nicht eindeutig.

5. Finden Sie sich von Anfang an damit ab, dass Sie vermutlich den Namen des Pflegekindes nicht ändern können.




Hinweis: Der Bericht stammt aus dem Jahr 2012 und wurde von einem Pflegeelternpaar verfasst. Der Verein Igelkinder bedankt sich recht herzlich für diese Information, zeichnet aber nicht verantwortlich für Aussagen im Erlebnisbericht bzw. hat die Richtigkeit der Rechtsauskunft nicht selbst überprüft.



Zurück zum Seiteninhalt | Zurück zum Hauptmenü